Область: Бремен

L20-422 Verbot von Symbolen der Grauen Wölfe

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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Der Innensenator des Landes Bremen wolle beschließen: 1. Es ist mit sofortiger Wirkung verboten und innerhalb des Bundeslandes Bremen untersagt, Symbole der faschistischen Gruppierung „Graue Wölfe (Bozkurt)“ in der Öffentlichkeit (auch unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel) darzustellen, zur Schau zu stellen, zu tragen oder zu verbreiten. 2. Als Symbole sind auch Abzeichen, Embleme, Handzeichen und Gesten anzusehen. Konkret betrifft dies die gezeigten Symbole, Handzeichen und Abzeichen der Organisation „Graue Wölfe (Bozkurt)“ sowie ihrer Tarnorganisationen. Namentlich: Wolfsgruß mit der Hand, Wolfskopfflagge, brüllender Wolf im Halbmond, TURK-Runen (Köl Türk/Göktürk), drei Halbmonde. 3. Von dem Verwendungsverbot sollen auch grafisch veränderte Darstellungen der bezeichneten Symbole (insbesondere farbliche Abweichungen) erfasst werden. Das Verbot solle durch den Bremischen Innensenator in Entsprechung zu geltenden Strafvorschriften bezüglich anderer verbotener verfassungswidriger Organisationen im Wege der Rechtsverordnung durchgesetzt werden. Die analogen Strafbestimmungen sollten denen der jeweiligen Verbotsregelungen entsprechen, etwa im Fall von Rockergruppierungen wie den „Hell’s Angels“. Diese könnten in etwa wie folgt lauten: „Wer die verbotenen Abzeichen, Embleme und Gesten der „Grauen Wölfe (Bozkurt)“ zur Schau stellt, trägt oder verbreitet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, von der Landespolizeidirektion, mit Geldstrafe bis zu 4.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat zu bestrafen. Wer bereits einmal rechtskräftig nach dieser Bestimmung bestraft wurde, ist mit Geldstrafe bis zu 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.“ Begründung: Die Symbole der Grauen Wölfe (Selbstbezeichnung: „Bozkurtlar“) stehen für eine faschistische, ultranationalistische und gewaltverherrlichende Ideologie, die auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschlands und des Bundeslandes Bremen keine Daseinsberechtigung haben darf. Der türkische Rechtsextremismus stellt eine Gefahr für die innere Sicherheit dar. Die Grauen Wölfe folgen einer Weltanschauung, die im Widerspruch zur Bremischen Landesverfassung sowie zum Grundgesetz steht. Ihre Selbstbezeichnung als “Ülkücüler“ („Idealisten“) kaschiert einen Fanatismus, der versucht, insbesondere durch Einwirkung auf türkische und türkischstämmige Mitbürger an politischem Einfluss zu gewinnen, um auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland antisemitische, armienier- und kurdenfeindliche Stereotypen zu verbreiten. Die Terminologie der „Idealisierung“ bezieht sich hierbei insbesondere auf die türkische Nation und islamistische Werte, die gegenüber westlichen Wertvorstellungen als überlegen angesehen werden. Die Ülkücüler- (Idealisten)-Ideologie zielt mit ihren „rassisch“, kulturell und teils auch strengreligiös-islamistisch geprägten Zielen und Überlegenheitsvorstellungen auf eine bewusste Beeinflussung der türkischen Diaspora in Deutschland ab, die sie in einem türkisch-nationalistischen und islamistischen Geist zu indoktrinieren versucht, und wirbt für deren Unterstützung an der Wahlurne. Die Grauen Wölfe entstanden in den 1960er-Jahren als militanter Arm der rechtsextremen türkischen Partei MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung, die heute in der Türkei mit der AKP von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan koaliert). Ihre ersten Mitglieder wurden in Trainingslagern paramilitärisch ausgebildet, um sie zunächst gegen politische Gegner aus dem linken Spektrum im Straßenkampf einzusetzen. Geschützt durch das im Jahr 1971 von einer nationalistischen türkischen Regierung verhängte Kriegsrecht und mit verdeckter Behördenunterstützung wandten sie –zunehmend dann auch mit Ablegern im Ausland – konspirative bis terroristische Methoden an. Seit Ende der 1960er Jahre werden den Grauen Wölfen bis zu 5.000 Morde und hunderte Anschläge – darunter unter anderem eine Beteiligung am Attentatsversuch auf Papst Johannes Paul II im Jahr 1981 - angelastet. Neben einem türkisch-nationalistischen und islamistischen Extremismus vertreten die „Bozkurtlar“ einen Rassismus, in dessen Mittelpunkt die „Überlegenheit der türkischen Rasse“ und Betonung eines angeblich alle Turkvölker verbindenden „göttlichen“ Elements steht. Politisch strebt die Bewegung die Errichtung einer „Großtürkei“ in den Grenzen des Osmanischen Reichs an und fordert die „Wiedervereinigung“ aller Turkvölker vom Balkan bis Zentralasien in einem Staat. Bezogen auf die innenpolitische Situation in der Bundesrepublik sind die Handlungen der Grauen Wölfe explizit antiintegrativ und auf eine kulturelle und politische Verbundenheit der hier lebenden Türken, Deutschtürken und türkischstämmigen Deutschen mit der „alten Heimat“ ausgerichtet. Die Grauen Wölfe versuchen so, die Loyalität des Bevölkerungsanteils mit türkischem Migrationshintergrund nicht gegenüber der Bundesrepublik, sondern zum türkischen Erdogan-Regime zu stärken und sie so als „fünfte Kolonne“ zu einem politischen Machtinstrument der Regierung in Ankara zu machen, quasi als Außenposten der eigentlichen türkischen Heimat in einem Fremdstaat. Auf dem Boden der Bundesrepublik treten die Grauen Wölfe unter der Tarnorganisation „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V.“ (ADÜTDF) auf. Bei diesen „Idealistenvereinen“, von denen rund 170 Lokalableger in Deutschland existieren, handelt es sich um die inoffizielle Vertretung der türkischen nationalistischen Partei MHP in Deutschland. Gegründet wurde die ADÜTDF im Jahr 1978; sie ist auch unter der Bezeichnung „Türk Federasyon“ bekannt ist. Oft wird sie aber auch als Alias für die Grauen Wölfe verwendet. Laut Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Baden-Württemberg umfasst das aktive Umfeld dieser Szene etwa 11.000 Personen. Der Sozialwissenschaftler Kemal Bozay, Autor einer umfangreichen Studie zum türkischen Rechtsextremismus in Deutschland, die im Auftrag des AKC Berlin Ramer Institute erstellt wurde, schätzt ihre Zahl sogar auf 18.500. Damit wären die Grauen Wölfe eine der stärksten rechtsextremen Strömungen hierzulande und zahlenmäßig rund mehr als dreimal so groß wie aktuell die NPD. Der Bundesverfassungsschutzbericht 2019 stellt über die Grauen Wölfe fest: „Die unterschiedlichen Ausprägungen reichen von klassischem Rassismus bis hin in den Randbereich des Islamismus“. In Bremen wird die Zahl der aktiven Grauen Wölfe – ungeachtet eines womöglich größeren Dunkelfeldes - auf 200 Personen geschätzt, die zumeist unter dem Deckmantel von Kulturvereinen oder Clubs in Erscheinung treten. So organisiert der ADÜTDF auch in Bremen regelmäßig „Feste“, bei denen jedoch nach Einschätzung des Verfassungsschutzes die ideologische Ausrichtung und Verbreitung des Gedankenguts allgegenwärtig und spürbar ist. Wie überall in Deutschland, ist auch in der Hansestadt seit dem Jahr 2000 eine vergleichsweise junge neue Organisationsform innerhalb von Jugendgruppen zu beobachten: Türkische ultra-nationalistische Vereine im Rockermilieu sorgten vor allem in den letzten Jahren vermehrt für öffentliches Aufsehen. Ein bekanntes Beispiel war der - inzwischen durch das Bundesinnenministerium verbotene – sogenannte „Boxclub“ „Osmanen Germania“. Dieser wurde 2015 in Deutschland als türkisch-nationalistische Rockergruppe gegründet wurde und versuchte bereits im Namen eine Assoziation zwischen türkischer Nation und Machtanspruch herzustellen. In seinen Internetbotschaften ging es zumeist um Begrifflichkeiten wie Macht, Blut, Nation, Ehre und Gewalt. Nach eigenen Angaben hatten die Osmanen Germania in Deutschland über rund 2.500 (von weltweit 3.500) Mitgliedern. Auch in Bremen waren sie, wenn auch in unbekannter Personenzahl, aktiv. Wiederholt betätigten sich die Anhänger der Osmanen Germania als Ordner auf Demonstrationen der Grauen Wölfe sowie als „Security“ auf Pro-Erdoğan-Demonstrationen. Ob bei „Kulturfesten“ der ADÜTDF oder unter der Maskerade von Sportvereinen oder Motorclubs: Bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften der Grauen Wölfe wurden und werden ihre Symbole zur Schau gestellt und ganz ungeniert gezeigt. Dies dient zum einen, wie in allen geschlossenen Vereinigungen, als Ausdruck eines Zusammengehörigkeitsgefühls. Mit Blick auf die weltanschaulich-politische Ausrichtung der „Bozkurtlar“ sind sie jedoch auch eindeutig als Botschaften der Bedrohung und Einschüchterung von Außenstehenden und Feinden zu verstehen. Dies umso mehr, als sich die Mitglieder der Organisation zunehmend auch im öffentlichen Raum durch Handzeichen, Kutten und Abzeichen auf Fahrzeugen zu erkennen geben. Insbesondere betrifft dies den „Wolfsgruߓ, der in Deutschland zwar bislang nicht unter die Bestimmungen der §§86a oder 130 Strafgesetzbuch fallen, jedoch als aggressive Geste kaum zu missverstehen ist. Er geht, wie die ebenfalls häufig gebrauchte Darstellung des grauen Wolfes (wörtlich „Bozkurt“, eigentlich ein Symbol aus vorislamischer Zeit), auf die gewalttätigen Anhänger der ersten ultranationalistischen Partei der Türkei Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Daneben finden auch noch sogenannte Orchon- oder Turk-Runen aus Zentralasien als Symbole Verwendung. Auch das historische Siegel des Osmanischen Reiches oder einzelne Elemente daraus erfreuen sich bei den türkischen Rechtsextremisten einer konstanten Beliebtheit, um damit an Ruhm und die lange vergangene Größe der eigenen Nation zu erinnern. Die Verwendung der vorgenannten und abgebildeten Symbole durch bekennende und/oder aktive „Bozkurtlar“ stellt, insbesondere für die große kurdische Diaspora und kurdische Gemeine auf bremischem Staatsgebiet, eine erhebliche Bedrohung, eine permanente Provokation und -mit Blick auf das leidvolle Schicksal ihres Volkes in der modernen Türkei –eine andauernde Schmähung dar. Angesichts des zunehmend selbstbewussteren und militanteren Auftretens von Grauen Wölfen im öffentlichen Raum sieht sich kurdisches Leben in Bremen zunehmend bedroht und gefährdet. Durch das damit einhergehend wachsende Konfliktpotential steigt das öffentliche Sicherheitsrisiko auf ein innenpolitisch alarmierendes Niveau. Im Kontext ihrer Verwendung bei antikurdischen Kundgebungen, bei gewaltsamen Ausschreitungen und während militanter Selbstinszenierungen stehen die vorgenannten Symbole der Grauen Wölfe für eine eindeutig gewaltverherrlichende und verfassungsfeindliche Ideologie. Sie sind geeignet, Hass zu transportieren, und richten sich explizit gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Sie fordern die verfassungsmäßige Grundordnung heraus und gefährden die innere Sicherheit. Da sie in einer wieder zunehmend türkisch-nationalistisch orientierten Jugendkultur in der Bundesrepublik verstärkte Popularität erfahren, immer wieder aufgegriffen werden und beispielsweise auf diversen Bildern, in Rap-Videos, in den sozialen Medien oder im realen Leben (etwa auf Kleidungsstücken, Schmuckstücken und Aufklebern) Verbreitung finden, bedarf es dringend eines robusten und entschlossenen staatlichen Handelns. Die Organe des Rechtsstaates stehen deshalb gerade in Bremen in der Pflicht, dieser Entwicklung entschlossen entgegenzutreten. Das Verbot der in den Abbildungen gezeigten Symbole der Grauen Wölfe wäre ein geeignetes und überfälliges Signal des Rechtsstaats, der gewaltverherrlichenden, verschwörungsaffinen und menschenverachtenden Ideologie der Grauen Wölfe entgegenzutreten und deren Präsenz im öffentlichen Raum zumindest einzuschränken. Auf diese Weise wird ein konkreter Beitrag zum friedlichen interkulturellen Zusammenleben geleistet. Als rechtliches Instrument kommt hierbei das Zweite Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes (VereinsG) vom 10. März 2017 (BGBl I S. 419) in Betracht, mit dem der Gesetzgeber das Verbot der Verwendung von Kennzeichen in § 9 Abs. 3 VereinsG sowie die damit verbundene Strafnorm in § 20 Abs. 1 Satz 2 VereinsG dahingehend verändert hat, dass auf diese Weise insbesondere Vereinigungen im Bereich der kriminellen Rockergruppierungen bekämpft werden können. Dies schließt die effektive Verbannung von deren Kennzeichen aus der Öffentlichkeit ein (vgl. BTDrucks 18/9758, S. 7). Wünschenswert wäre prinzipiell auch ein Verbot der Ülkücüler-Bewegung und ihrer untergeordneten Organisationen insgesamt, wie es in Deutschland seit Jahrzehnten gefordert wird; bislang erwies sich dieses aber als politisch nicht durchsetzbar. 2020 kam dann, im europäischen Kontext, eine neue und konkrete Initiative für ein Verbot und die Auflösung der Grauen Wölfe - und zwar von der französischen Regierung, in Reaktion auf das Schüren von Diskriminierung und Hass der Grauen Wölfe auch im Nachbarland gegen kurdische und armenische Aktivistengruppen; eine Gefahr, die übrigens hinsichtlich der großen Zahl hier lebender Kurden auch in Deutschland akut ist. Im November 2020 stimmte der Deutsche Bundestag dann unter dem Motto „Nationalismus und Rassismus die Stirn bieten – Einfluss der Ülkücü-Bewegung zurückdrängen“ einem parteiübergreifenden Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu, in dem die konsequente Bekämpfung aller Formen von Rechtsextremismus in Deutschland gefordert wird. Hervorgehoben wurde hierin insbesondere der immer stärker werdende Einfluss der Ülkücü-Bewegung, die in den letzten Jahren sowohl in der Türkei als auch in Deutschland und Europa durch ihr militantes und gewaltbereites Auftreten für besonderes Aufsehen gesorgt habe. Gefordert wird in dem angenommenen Antrag - neben einer Reihe weiterer Maßnahmen -insbesondere auch die Prüfung eines Verbots aller Vereine der Ülkücü-Bewegung in Deutschland, um allen menschenverachten den und demokratiefeindlichen Einstellungen entgegenzutreten. Dies schließt konkludent auch die Grauen Wölfe ein. Doch auch wenn sich der Bund diesbezüglich noch zu keiner Verbotsentscheidung durchringen konnten, so wäre ein Verbot zumindest der Symbole der Grauen Wölfe auf dem Boden des Landes Bremen eine deutliche Botschaft, gerade an die vielen in Bremen lebenden Kurden und an andere von der türkischen Regierung verfolgte Gruppen – und eine deutliche Kampfansage des freiheitlichen Rechtsstaats. Dieses würde zudem an die Entschließung des Deutschen Bundestages vor einem Jahr inhaltlich anknüpfen. Ich erwarte, dass Senat und Bremische Bürgerschaft ihre zivilgesellschaftliche und rechtsstaatliche Pflicht wahrnehmen und das überfällige Verbot der Symbole der Grauen Wölfe schnellstens umsetzen. Namentlich: Wolfsgruß mit der Hand, Wolfskopfflagge, brüllender Wolf im Halbmond, TURK-Runen (Köl Türk/Göktürk), drei Halbmonde

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Новости

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 32 vom 7. Oktober 2022

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L20-422

    Gegenstand: Verbot von Symbolen der Grauen Wölfe

    Begründung:
    Der Petent fordert, innerhalb des Bundeslandes Bremen die Verwendung von Symbolen der
    Gruppierung Graue Wölfe (Bozkurt) in der Öffentlichkeit zu verwenden. Das Verbot solle durch den
    Bremischen Innensenator in Entsprechung zu geltenden Strafvorschriften bezüglich anderer
    verbotener verfassungswidriger Organisationen im Wege der Rechtsverordnung - etwa im Fall von
    Rockergruppierungen - durchgesetzt werden. Zur Begründung führt der... далее

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