Regiune: Germania
 

Lebens- und Genussmittel - Kenntlichmachung von Tabakwarenverpackungen

Petiționarul nu este public
Petiția este adresată către
Deutschen Bundestag

171 Semnături

Petiția a fost inchisa

171 Semnături

Petiția a fost inchisa

  1. Început 2012
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags.

Petiția este adresată către: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge die Kenntlichmachung der Verpackungen für Tabakwaren jeglicher Art in der Weise vorgeben, damit Bürger im Allgemeinen und Jugendliche im Besonderen, von dem Konsum von Nikotin abgeschreckt werden.

motive

Der Konsum von Tabakwaren ist bekanntermaßen für den menschlichen Organismus mit primären und sekundären gesundheitlichen Folgen einhergehend.Desweiteren sind die Folgen der Sucht im Besonderen für Jugendliche elementar für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen !Dies kann so nicht hingenommen werden und bedarf deshalb einer stringenten gesetzlichen Regelung.Dies sollte bei der Beratung absolute Priorität vor den Interessen der Tabakindustrie und natürlich auch vor den fiskalischen Interessen der Bundesregierung haben!Gewissermaßen hat gerade aktuell die Australische Regierung einen sehr fundierten gesetzesentwurf eingebracht und verabschiedet.Dies sollte doch auch in unserer Demokratie erreichbar sein.

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 15.08.2012
Colecția se termină: 27.09.2012
Regiune: Germania
categorie:  

știri

  • Pet 3-17-10-2128-041327Lebens- und Genussmittel
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Der Petent möchte verbindliche Vorgaben für Verpackungen von Tabakwaren
    erreichen.
    Er weist darauf hin, dass die australische Regierung fundierte Regelungen
    verabschiedet hätte. Die Gesundheit müsse auch in Deutschland Priorität vor den
    Interessen der Tabakindustrie haben.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 171 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung
    Gelegenheit gegeben, zu dem Anliegen Stellung zu nehmen. Die parlamentarische
    Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Verringerung des Tabakkonsums und ein
    umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wichtige
    gesundheitspolitische Ziele sind. Durch verschiedene präventive Maßnahmen wie die
    „rauchfrei“-Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen den
    Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens
    verdeutlicht werden. Die rechtlich vorgeschriebenen Warnhinweise auf den
    Verpackungen von Tabakerzeugnissen haben das Ziel, auf eine Einschränkung des
    Tabakkonsums hinzuwirken.
    Der Petitionsauschuss weist darauf hin, dass die Textwarnhinweise auf
    Tabakerzeugnissen europaweit verbindlich vorgeschrieben sind. Die gesetzliche
    Regelung ist auf EU-Ebene in der Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG enthalten. Die
    Regelung wurde in Deutschland mit der Tabakprodukt-Verordnung umgesetzt. Mit
    der Richtlinie 2012/9/EU vom 7. März 2012 wurden die Textwarnhinweise

    überarbeitet, um ihre Wirkung zu verstärken und die neuen wissenschaftlichen
    Entwicklungen zu berücksichtigen. Die Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG wird
    gegenwärtig erneut von der Europäischen Kommission überarbeitet. Daher hat sie
    Aktivitäten mit dem Ziel eingeleitet, die kombinierten Warnhinweise anzupassen. Es
    sollen weitere Informationen bereit gestellt werden über die gesundheitlichen
    Wirkungen des Tabaks, die Motivation, zu rauchen aufzuhören und die Abschre-
    ckung vor dem Rauchen. Auch die Erfahrungen bei der Anwendung der Richtlinie
    sollen berücksichtigt werden.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen Parlament
    zuzuleiten.Begründung (pdf)

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