Reģions: Vācija

Luftfahrtprüfungswesen - Umgestaltung der Anforderungen an das Farbsehen des deutschen Luftfahrtpersonals

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

33 Paraksti

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, eine Umgestaltung der Anforderungen an das Farbsehen des deutschen Luftfahrtpersonals zu erreichen. Eine Person muss klinische Tests durchlaufen, um den Pilotenberuf in Deutschland ergreifen zu dürfen. Der Petent möchte eine Erweiterung der aktuellen Bestimmungen der deutschen Luftfahrt-Medizin, um das Recht auf eine praxisnahe Überprüfung des Farbsehens zu erzielen. Getestet werden soll das Farbsehen mittels in der Luftfahrt eingesetzten Ausrüstungen u. Geräten.

Pamatojums

Tagtäglich fliegen Piloten ausländischer Fluggesellschaften, die beispielsweise aus den USA kommen, Passagiere in die Bundesrepublik Deutschland und von dort ins Ausland. In deren Heimatländern gelten jedoch zum Teil andere Regelungen was das Farbsehen von Verkehrsflugzeugführern angeht. In den Vereinigten Staaten kann dieses mittels der in der Luftfahrt eingesetzten Leuchtkanone getestet werden. Dies führt dazu, dass ein US-amerikanischer Pilot, der in Deutschland aufgrund seiner Farbsehschwäche nie hätte Pilot werden dürfen, trotzdem durch den deutschen Luftraum fliegen darf. Geht man von einem Deutschen und einem US-Amerikaner mit exakt der gleichen Farbsehstörung aus, so wird dem Deutschen das Führen eines Verkehrsflugzeugs verboten und dem Amerikaner nicht. In manchen Fällen entscheidet tatsächlich die Herkunft und nicht die medizinische Tatsache. Bei jeder farbfehlsichtigen Person ist die Ausprägung dieser Fehlsichtigkeit verschieden. Einige von ihnen können (wie vom Laien angenommen) tatsächlich nicht Rot von Grün unterscheiden. Bei den meisten jedoch liegen die Unterscheidungs-Schwierigkeiten in Farbtönen und Farbsättigungen, die bei weitem nicht Luftfahrt-relevant sind. Im Einzelfall kann man dies aber nur herausfinden, indem man die Betroffenen mit genau diesen Luftfahrtsignalen (zum Beispiel auf dem Flughafen oder im Trainings-Simulator) konfrontiert und überprüft, ob diese richtig erkannt werden oder nicht. Da sich die Farbtöne, die in klinischen Tests Verwendung finden, von denen der Luftfahrtsignale unterscheiden, sind diese Tests für die Beurteilung einer Farbsehschwäche völlig ungeeignet. Es ist in nicht erwiesen, dass jemand, der die in Deutschland praktizierten augenärztlichen Untersuchungen nicht besteht, als Verkehrsflugzeugführer eine Gefahr für die Flugsicherheit darstellt. Im Gegenteil: Es kam noch nie zu einem Luftverkehrs-Unfall durch Verschulden eines farbfehlsichtigen Piloten, obwohl die Regelungen in vielen Ländern (wie den USA) viel lockerer sind als in Deutschland. Hier wird das Farbsehen mit der in der Luftfahrt eingesetzten Leuchtkanone überprüft. Die letzte Möglichkeit für eine farbsehgestörte Person in Deutschland ist ein weiterer klinischer Test, der als Lanterntest nach Beyne bezeichnet und beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Köln durchgeführt wird. Zu genau diesem Test gibt es eine britische Studie, die gezeigt hat, dass etwa fünfzig Prozent der Normalsichtigen diesen Test nicht bestehen. D. h. obwohl diese Personen durch viele anerkannte Testverfahren als normalsichtig eingestuft wurden, sind sie nach diesem Testverfahren "farbenblind". Als wirklich zuverlässig kann dieses Diagnosemittel also nicht bezeichnet werden. Viele junge Bürger der Bundesrepublik Deutschland wollen sich ihren Traum vom Fliegen erfüllen und werden im Fall einer Farbsehstörung ohne eine tiefgreifende Überprüfung des Einzelfalls und ohne zweifelsfreie, wissenschaftliche Begründung daran gehindert.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 12.06.2018
Petīcija beidzas: 20.08.2018
Reģions: Vācija
Kategorija:

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