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Maßnahmen zur "Digitalisierung der Genfer Konventionen"/Regeln des Kriegsvölkerrechts

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2019
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Die Bundesregierung soll verpflichtet werden, Maßnahmen zur "Digitalisierung der Genfer Konventionen" und weiterer Regelungen des Kriegsvölkerrechts zu organisieren.Die erreichten Übereinkünfte sollten in Konzepte der Bundeswehr, wie Infanterist der Zukunft einfließen.

Selgitus

Leider sind die Erkennungsmethoden der Genfer Konventionen noch auf dem Niveau von 1949. Eine geschützte Person trägt eine "Rotes Kreuz" Armbinde, Fahrzeuge sind mit entsprechendem Symbol zu kennzeichnen. Flugzeuge mit blauem Blinklicht.Die Bundesregierung sollte auf andere Teilnehmerstaaten der Genfer Konventionen zugehen und in einem weiteren Zusatzprotokoll versuchen, folgende Sachverhalte zu regeln:Mehrere Funkfrequenzen mit vollständiger Normung des Sendeverfahrens und der zu übermittelnden Daten, die die GPS-Positionen von geschützten Fahrzeugen und Personen im Sinne der Genfer Konventionen abstrahlen. Möglicherweise auch von anderen berechtigten Schutzobjekten ( Mobile Larzarette bis mobile zivile Atomkraftwerke, Atomeisbrecher etc. )Einrichtung einer offiziellen Datenbank beim Internationalen Roten Kreuz im Internet mit den Positionen ortsunveränderlicher Schutzobjekte ( Krankenhäuser, zivile AKW, Staumauern usw. )Verarbeitung solcher Daten in der militärischen Datenverarbeitung, z.B. Lagekarte im Konzept "Infanterist der Zukunft" als Pflicht der jeweiligen Armeen.Sperren technischer Art gegen den Beschuss oder die Bombardierung geschützter Objekte. Soweit im Fall des Mißbrauchs sich bewaffnete Kräfte über technische Sperren hinwegsetzen, ist zu dokumentieren ( ähnlich der Pflicht zu Verlegeplänen von Landminen ), wer die Entscheidungen getroffen hat.Strafvorschriften zur Sicherung gegen Mißbrauch der Schutzzeichen bzw. entsprechender Informationen.Falls die Verhinderung vollautonomer Waffensysteme nicht möglich ist, sollten die o.g. Daten zwingend in solche Waffensysteme eingearbeitet werden, so dass diese geschützte Personen und Objekte nicht beschießen.

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