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Meldepflicht für die Pferdekrankheit Druse

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  1. Filluar 2019
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung die Pferdekrankheit Druse (Coryza contagiosa equorum oder Adenitis equorum ) gemäß §26 Absatz 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) als meldepflichtige Tierkrankheit benennt sowie Meldungen über Auftreten, Verlauf und Häufigkeit dieser Krankheit vorschreibt.

arsye

Bei der Pferdekrankheit Druse handelt es sich um eine hoch ansteckende Tierkrankheit, die praktische Bedeutung gewinnen kann und gut zu diagnostizieren ist. Die Kenntnis der Art, des Umfanges und der Entwicklung dieser Krankheit ist für die frühzeitige Anwendung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen eine unerlässliche Voraussetzung. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, die eine Einführung der Meldepflicht rechtfertigen. Druse ist eine hochansteckende Pferdekrankheit, die mit enormen Schmerzen und Leid verbunden ist.Meist sind die oberen Atemwege betroffen. Die Druse wird durch das Bakterium Streptococcus equi subsp. Equi hervorgerufen. Zu den klinischen Symptomen gehören eitriger Nasenfluss, Fieber (bis 40,0 – 41,5 °C), Appetitlosigkeit, Schläfrigkeit, Husten und Schwellung und Platzen der Lymphknoten im Kopfbereich und den damit verbundenen Schmerzen. Dabei können die Lymphknoten so stark vergrößert werden, dass der Kehlkopf und die Luftröhre verengt werden und es zu Atemnot kommt.Übertragen wird der Erreger hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion, aber auch durch kontaminiertes Futter, Wasser, Einstreu oder Kleidung.Bei etwa 10-20% der Pferde kann der Erreger nicht vollständig durch das Immunsystem eliminiert werden und ohne eine entsprechende Behandlung verbreiten diese ihn über Jahre weiter, obwohl sie klinisch gesund erscheinen. Der Ausbruch von Druse in einem Stall ist mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden verbunden, da die Pferde bis zu einem Jahr in Quarantäne stehen müssen, wenn eine Weitergabe der Bakterien an andere Pferde ausgeschlossen werden soll.In den USA wurde 2016 sogar ein Fall bekannt, bei dem eine 71-jährige Frau sich mit der Krankheit infiziert hatte und an den Folgen verstarb.Die Druse breitet sich aktuell rasant aus, was auch an der Verheimlichung der Erkrankung durch Stallbetreiber liegt, die um einen wirtschaftlichen Schaden fürchten. Durch fehlende Informationsquellen, in welchen Gebieten die Krankheit ausgebrochen ist, ist es Pferdebesitzern nicht möglich ihr Pferd adäquat zu schützen. Ausritte, Turniere, Reisen oder kontaminierte Besucher auf einem Hof erhöhen das Ansteckungsrisiko.Eine Meldepflicht könnte den Tierbesitzern als wichtige Informationquelle dienen und Transparenz darüber schaffen, in welchen Regionen Deutschlands aktuell eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Dadurch hätten sie die Möglichkeit, ihr Pferd selbstständig vor dieser hochansteckenden Tierkrankheit zu schützen.Neben den Tierschutzaspekten geht es darüber hinaus auch um ökonomische Aspekte, denn für betroffene Reitbetriebe und Turnierorganisatoren kann es schnell zu finanziellen Einbußen kommen. Langfristig könnte die Druse mit Hilfe der Meldepflicht eingedämmt werden und somit Mensch und Tier sehr viel Leid erspart bleiben.

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