Kraj : Nemecko

Mess- und Eichwesen - Novellierung des Mess- und Eichgesetzes im Hinblick auf die Verlängerung der Eichfristen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Mess- und Eichgesetz (MessEG) dahingehend novelliert wird, dass die Eichfristen für Wohnungszähler (kalt und warm) von bisher 5 bzw. 6 Jahren auf 15, mindestens jedoch 10 Jahre, verlängert werden und der Wechselturnus für Kalt- und Warnwasserzähler angegeglichen und vereinheitlicht werden.

Dôvody

Wohnungszähler (kalt und warm) müssen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) nach 5 bzw. 6 Jahren ausgetauscht werden, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Studien eindeutig belegen, dass diese auch nach dieser unverhältnismäßig kurzen Eichdauer, noch sehr zuverlässig messen. Die am Markt gängigen Zähler haben auch nach rund 20 Jahren noch zu rund 95% genaue und korrekte Messergebnisse. Die Kosten für den Zählerwechsel stehen in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle, ganz minimale Fehlmessungen. Seit dem Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung auf 5 bzw. 6 Jahren sind Jahrzehnte vergangen, der technische Fortschritt sehr weit fortgeschritten, der eine Langlebigkeit bzw. eine deutlich längere Nutzungsdauer, auch mit genauen und exakten Messergebnissen, möglich macht. Im internationalen Vergleich hat Deutschland einen extrem hohen, völlig unangemessenen, Wechselturnus. Die Eichfristen der Kalt- und Warmwasserzähler sind auf 15 Jahre, mindestens jedoch 10 Jahre zu verlängern und auch in jedem Fall zu vereinheitlichen. Auch das Bundeskartellamt hat sich bereits im Zusammenhang nach einer sog. „Sektoruntersuchung“ in der Messdienstleisterbranche, für eine Verlängerung und Vereinheitlichung der Wohnungszähler (kalt und warm) ausgesprochen. Durch eine solche Novellierung könnten auch die Wohnnebenkosten erheblich gesenkt werden.Unverständlich, warum bei einer so klar vorliegenden (auch wissenschaftlich nachgewiesenen) Daten- und Faktenlage, es die Politik bisher nicht geschafft hat, die Eichfristen für Wohnungszähler deutlich zu verlängern oder wenigstens zu vereinheitlichen.

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