Kraj : Nemecko

Mietrecht - Umlage der Kosten für eine energetische Sanierung in begrenztem Maße auf die Nebenkosten

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Mit der Petition wird gefordert, die Kosten einer energetischen Sanierung wie z. B. nachträgliche Dämmung, Einbau einer Thermosolaranlage, wärmgedämmt Fenster usw. bei vermieteten Immobilien in begrenztem Maße auf die Nebenkosten umlegen zu können.

Dôvody

Situation: Die Kosten für energetische Nachrüstungen bei vermieteten Objekten müssen vom Vermieter ausgelegt werden und können nur in begrenzter Weise reduziert oder zurück erwirtschaftet werden. Den Nutzen einer solchen Sanierung trägt ausschließlich der Mieter durch verringerte Energiekosten.Die Möglichkeiten der Vermieter reichen häufig nicht aus, um die Investitionen zu decken. Beispiele:- Steuerlich absetzen: Der Nutzen von Abschreibungen ist im Privatbereich zu gering- Mieterhöhung: Die Miete ist durch den Mietspiegel (bei großteils energetisch schlechtem Wohnungsbestand) beschränkt- Staatliche/andere Förderprogramme: Die Förderprogramme sind zu klein und zu bürokratisch (der Erfolg ist nicht garantiert, oder der Aufwand hoch)Auswirkung: Selbst mittelgroße Investitionen (z.B. Thermosolar) rechnen sich - einzeln betrachtet - für Vermieter nur in Ausnahmefällen. Der ökologische Nutzen reicht nicht aus, um die Vermieter zu motivieren, wäre aber auch volkswirtschaftlich erstrebenswert. Dies führt zu dem großteils energetisch schlechten Wohnungsbestand bei Mietobjekten.Lösung: Gäbe es eine zusätzliche Möglichkeit für die Vermieter, die Kosten in einem (begrenzten) Maße auf die Nebenkosten umzulegen, dass sowohl die Mieter einen Teil der Einsparungen behalten können, aber eben auch an diesen Kosten beteiligt werden, würde dies beide Parteien entlasten und die Attraktivität für ein breites Spektrum an Modernisierungen soweit erhöhen, dass die Mietwohnungsbestand deutlich energetisch verbessert werden könnte.Von einem solchen Entschluss profitieren also alle: Mieter, Vermieter, Installationsfirmen und nicht zuletzt auch die Umwelt erheblich.

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