Alueella: Saksa

Mietrecht - Verbot der Umlage von laufenden öffentlichen Lasten eines Grundstücks auf private Mieter

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird ein Verbot der Umlage von laufenden öffentlichen Lasten eines Grundstücks (z. B. Grundsteuern) auf private Mieter gefordert.

Perustelut

Laufende öffentliche Lasten eines Grundstücks sollten grundsätzlich nicht auf einen privaten Mieter umgelegt werden können.Diese Kosten unterscheiden sich von den Gebühren für Müllabfuhr, Abwasser, Straßenreinigung etc. erheblich, da der private Mieter hieraus keinen direkten Vorteil gewinnt. Gewerbliche Mieter werden von dieser Petition nicht erfasst, da diese die Grundstücke in der Regel vertraglich für sehr lange Zeiträume gemietet haben (z. B. Pacht).Der einzige Vorteil der in der Möglichkeit der Umlage von öffentlichen Lasten liegt, ist der Erhalt des Eigentums für den Eigentümer.Daher sollten diese Kosten aus den Mieterträgen (nicht Miete, sondern der Ertrag hieraus!) finanziert werden und nicht etwa durch eine direkte Umlage auf die jeweiligen Mieter. Hierfür spricht auch, dass ein teilweiser Erlass der Grundsteuer bei ausbleibenden Mieterträgen gewährt wird (siehe auch BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10) - mindern sich Mieterträge um 50 Prozent, verringert sich die Grundsteuer um ein Viertel. Bei einem Komplettausfall der Miete vermindert sich die Grundsteuer um die Hälfte.Dies führt daher dazu, dass die Grundsteuer zum größten Teil nicht durch die Eigentümer finanziert wird, sondern von den Mietern - was wiederum in der Gesamtheit, nach der Meinung des Petenten, einen unbilligen Vorteil zu Gunsten von Eigentümern darstellt.Der Deutsche Bundestag möge daher ein Verbot der Umlage von laufenden öffentlichen Lasten eines Grundstücks (z. B. Grundsteuern) auf private Mieter beschließen.

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"Bei einem Komplettausfall der Miete vermindert sich die Grundsteuer um die Hälfte.Dies führt daher dazu, dass die Grundsteuer zum größten Teil nicht durch die Eigentümer finanziert wird, sondern von den Mietern" Wenn kein Mieter mehr da ist müssen doch die verbleibenden 50% vom Vermieter getragen werden. Dann bezahlt doch ausschließlich der Vermieter die Grundsteuer, hat aber keinerlei Einnahmen.

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