Terület: Németország

Mietrecht - Wohnmarktreform

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Támogató 56 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

56 Támogató 56 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

  1. Indított 2018
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine neue Wohnungsmarktreform gefordert. Inhalte dieser Reform siehe Begründung.

Indoklás:

a) Schaffung eines nationalen Mietvertragsregisters. Vergleichbar sollte dieses Register sein mit dem Verzeichnis über Berufsausbildungen. Jeder Vermieter muss jeden seiner Mietverträge, Änderungen an bestehenden Mietverträgen und Kündigungen von Mietverträgen an eine, entsprechend zu schaffende, staatliche/öffentliche Stelle des Bundes schicken. Mietverträge ohne Eintragung sind unwirksam. Es ist auch explizit der elektronische Weg für die Eintragung zu schaffen, auch um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Dies betrifft auch Untervermietungen.b) Konkretiesierung der Form von Mietverträgen über entsprechende Gesetze. Was darf ein Mietvertrag enthalten, was explizit nicht (Renovierungsklauseln usw.). Die zuständige Stelle für unter Punkt a) genanntes Mietvertragsregister sollte eindeutige, rechtsverbindliche Vordrucke schaffen, die zwingend zu nutzen sind.c) Straffung der Mietpreisbremse und Kontrolle der Einhaltung über oben genanntes Mietvertragsregister. Insbesondere sollte die Mietpreisbremse auch für Neubauten gelten. Hier sollte die Miete nicht deutlich über der ortsüblichen Miete liegen. Wie hoch die ortsübliche Miete ist, sollte über das Mietvertragsregister festgestellt werden.d) Verbot der Kurzzeitvermietung. Vermietung unter 4 Wochen sollte für unzulässig erklärt werden und weiterhin Pensionen und Hotels vorbehalten sein. Dies gilt auch für die Untervermietung. Somit soll der Städtische Wohnraum auch für Bewohner der Stadt genutzt werden, nicht für Touristen und AirBnBe) Verbot der Mieterhöhung über der Inflationsrate. Die Mieterhöhung darf max. der Inflationsrate entsprechen. Auch bei entsprechender Sanierung dürfen die Kosten dafür nicht über eine Mieterhöhung abgegolten werden. Eine Instandhaltung der Immobilie gehört zu den Pflichten eines Hauseigentümers und kann steuerlich bereits geltend gemacht werden. Eine „doppelte Vergütung“ der Sanierungskosten und dies auf Jahrzehnte des Mietverhältnisses, darf nicht stattfinden. f) Förderung von Vermietung unterhalb der ortsüblichen Miete. Dies kann bei Neubauten ein Förderprogramm / Investionsprogramm der KfW sein z.B, Zinslose Kredite für den Bau der Immobilie (bei Verpflichtung für die Dauer des Kredites unterhalb der ortsüblichen Miete zu vermieten) oder bei Bestandsimmobielen Kredite für die Sanierung und Instandhaltung. Zweck aller Punkte dieser Petition ist der Schutz von Mietern in Deutschland, einem Land indem ein sehr hoher Anteil an der Bevölkerung kein Wohneigentum besitzt. Ebenso sollen die Punkte der Petition eine Entspannung der Mietsituation in Großstädten bewirken und Investoren vor der Ausbeutung der Bevölkerung abhalten. Bestehende Gesetze, wie die Mietpreisbremse können durch das Mietvertragsregister umfassend kontrolliert werden.

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