Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Auch für Menschen mit Behinderung sollte es den Mindestlohn geben, laut dem letzten Urteil gilt dies aber nicht.

"Gerichte lehnen Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Werkstattbeschäftigte ab Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, stehen gemäß § 138 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie sind somit keine Arbeitnehmer. Das Mindestlohngesetz gilt daher für sie nicht. So hat es das Arbeitsgericht Kiel am 19.06.2015 (Az. 2 Ca 165 a/15) entschieden (ausführliche Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 4/2015, S. 200 f.).

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dieses Gerichtsurteil bestätigt (Beschluss vom 11.01.2016 - Az. 1 Sa 224/15)." Quelle: Lebenshilfe

Linke und Grüne sind dafür, dass Mindestlohn auch für Behinderte gelten soll, SPD und CDU sind dagegen.

Begründung

Im Grundgesetz steht "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Das Behinderte nur einen sehr geringen Lohn erhalten, ist diskriminierend. Sogar doppelt, denn schon das Arbeiten in Werkstätten widerspricht dem Gedanken der Inklusion.

Behinderte sind so Arbeitnehmer zweiter Klasse und bleiben immer auf Grundsicherung (also Leben auf Sozialhilfeniveau).

Ich finde aber Menschen die arbeiten, sollten nicht leben müssen wie Hartz 4 Empfänger. Und dies gilt auch für Behinderte.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.03.2017
Sammlung endet: 24.03.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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