Mobbing in der Carl Zeiss AG

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Justizministerium Baden-Württemberg

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Vetoomus on osoitettu: Justizministerium Baden-Württemberg

In dem Optikkonzern Carl Zeiss AG Oberkochen wurde so gemobbt, daß sich ein Mitarbeiter noch auf dem Werksgelände das Leben nahm. Parallel wehrte sich ein weiteres Opfer gerichtlich. Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart befand, für so etwas keine Zeit zu haben. Sollte der Kläger nicht einen Vergleich akzeptieren, würde das Gericht Mittel und Wege finden, den Prozeß so zu beenden, daß sich kein Richter mehr damit beschäftigen muß. Es sei durchaus denkbar, daß die Zeugen der Carl Zeiss AG falsch aussagen. Dann sei es aus. Der Richter telefonierte dann mit dem Zeiss Anwalt. Woraufhin Mitglieder des Betriebsrates und der Betriebsarzt falsch aussagten. Zuvor wurde der Betriebsarzt seitens der Firma bedroht und zur Falschaussage angestiftet. Hier wandte sich der Arzt Hilfe suchend an den Betriebsrat, ohne Unterstützung zu erlangen. Der Hilferuf liegt als email vor. In Folge wurde das Arbeitsverhältnis des klagenden Mobbing-Opfers aufgelöst. Noch während des Prozesses nahm sich dann sein Kollege das Leben. Er sprang vom Verwaltungshochhaus auf den Firmenhof. Zumindest wurde seiner Familie mit 3 Kindern eine Hinterbliebenenrente zugesprochen. Der Gewerkschaftssekretär der IG Metall in Aalen zeigte sich unbeeindruckt. Er wandte sich dann an die Süddeutsche Zeitung und bezichtigte die Opfer, selbst schuld zu sein. Es seien alles schwierige Persönlichkeiten. Die Staatsanwaltschaften in Ellwangen und Stuttgart versuchen nun trickreich Ermittlungen zu unterdrücken. Beweismittel werden nicht ausgewertet. Zeugen zu den Vorgängen nicht angehört. Zur Bedrohung des Betriebsrates gibt es sogar Gesprächsmitschnitte mit dem Betriebsrat, wo der Arzt sich über die Bedrohung beklagt. Die Staatsanwaltschaft verweigert deren Auswertung unter Hinweis, daß Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten. Ermittlungen wegen Mordes wurden eingestellt. Ebenso wie die Ermittlungen wegen Bedrohung des Arztes, der gerichtlichen Falschaussagen und dem damit verbundenen Prozeßbetrug.

Perustelut

Unter Mobbing leiden viele Arbeitnehmer. Wenn das Mobbing soweit geht, daß Mitarbeiter sich umbringen, ist es Aufgabe der Behörden, der Arbeitnehmervertretung und des Betriebsarztes entsprechend einzugreifen und für eine Strafverfolgung der Täter zu sorgen. Nicht aber, daß Mobbing vertuscht, Täter geschützt und Opfer verleumdet werden; auch wenn die Carl Zeiss AG für den Wohlstand der ländlichen Region Ostalb zu sorgen hat. Das gilt insbesondere unter dem Aspekt, daß das Wissenschaftsministerium in Stuttgart die Stiftungsaufsicht inne hat. Somit trägt also das Land Baden-Württemberg für die Vorgänge in der Carl Zeiss AG durchaus Verantwortung. Das mag der Grund dafür sein, daß die Zustände in der Carl Zeiss AG unter der Decke gehalten werden und die zuständigen Behörden sich nicht die Finger verbrennen wollen.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 03.03.2015
Keräys päättyy: 02.09.2015
Alue: Oberkochen
Aihe:  

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    ajankohtana 12.10.2018
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    ajankohtana 3.3.2015

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