Région: Allemagne
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Famille

Mobbing in der Ehe und eheähnlichen Beziehungen als Straftat einzuführen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
42 Soutien 39 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2017
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Ein Gesetz in Frankreich erklärt Mobbing in der Ehe und eheähnlichen Beziehungen zur Straftat. Das soll endlich auch Deutschland übernehmen und Mobbing in der Ehe und eheähnlichen Beziehungen als Straftat einzuführen

Raison

Machenschaften oder wiederholte Worte, die zum Ziel haben, die Lebensbedingungen des Opfers herabzusetzen und dessen Rechte wie dessen Würde schädigen oder eine Zerrüttung der psychischen und mentalen Gesundheit herbeiführen. es wird in der praktischen Arbeit auch eine gewisse Machtlosigkeit sichtbar, da es keinen Straftatbestand "psychische Gewalt" gibt und diese daher oft weder in Strafverfahren noch in Zivilrechtsverfahren, wie Scheidung und Obsorge, thematisiert wird. Psychische Gewalt ist vielmehr ein zielgerichtetes, über einen längeren Zeitraum andauerndes, seelisches Quälen. Immer wieder attackiert der Angreifer das Opfer mit Erniedrigungen, Abwertungen, Schuldzuweisungen, Unterstellungen oder aber auch mit gezielter Ignoranz oder Kontaktverweigerung. Dazu versucht er auf verschiedenen Ebenen ständige Kontrolle über das Opfer auszuüben, bedroht es oder setzt es unter Druck bzw. sorgt dafür, dass die angegriffene Person sozial isoliert wird. Er behindert das Opfer im Alltag, macht es in der Öffentlichkeit lächerlich und demonstriert in Alltagssituationen ständig seine Macht. Manchmal schürt der Angreifer aber auch durch gelegentliche Zuwendungen die Hoffnung, dass sich alles zum Besseren wenden wird. All dies führt dazu, dass sich die Wahrnehmung der in ihrer psychischen Integrität verletzten Person langsam zu verschieben beginnt, plötzlich fühlt sie sich wirklich wertlos, glaubt, dass sie im Alltag ohne Angreifer nicht mehr zu Recht kommt, hat ständig Angst zu versagen oder tatsächlich „verrückt“ zu werden.

Psychische Gewalt kann beim Opfer zum Verlust der Selbstbestimmung, völligen Verunsicherung und Realitätsverschiebung führen und hat somit nichts mit jenen psychischen Verletzungen zu tun, die wir alle in der einen oder anderen Form kennen. Parallelen in der Dynamik gibt es aber sicherlich bei Mobbing am Arbeitsplatz oder beim Cyber-Mobbing. Im Falle der psychischen Gewalt zeigt sich, dass Opfer das, was sie tagtäglich erleben müssen, oft lange nicht als Gewalt benennen und wahrnehmen. Manchmal dauert es Jahre, bis Betroffene bemerken, dass Verhaltensmuster des Gewalttäters, welche sie beinahe schon als normal werten, alles andere als normal sind. Auch Marie France Hirigoyen, eine französische Psychiaterin und Psychotherapeutin, die maßgeblich zur Gesetzgebung gegen psychische Gewalt in Frankreich beigetragen hat, spricht davon, dass Frauen sich mit psychischer Gewalt "abfinden", weil diese Gewalt nicht sofort als solche erkennbar ist.

Der nächste Schritt aus dem "Spinnennetz" der psychischen Gewalt müsste bei Gericht erfolgen – in Strafverfahren, meist auch im Zuge einer Scheidung, bzw. eines Obsorgeverfahrens. Und hier ist die Justiz natürlich besonders gefordert. Abseits der Möglichkeit, ein so aggressives Verhalten gezielter zu sanktionieren, würde die Schaffung eines Straftatbestandes "psychische Gewalt" , wie es diesen zum Beispiel in Frankreich gibt, auch die Aufmerksamkeit der Gesellschaft mehr und mehr auch auf diese Form der Gewalt richten.

Um mit den Worten Hirigoyens zu sprechen: "Ein Mensch kann einen anderen tatsächlich durch fortgesetztes seelisches Quälen vernichten, was man mit Fug und Recht "psychischen Mord" nennen kann." (Hirigoyen 2002, S. 9).

Wir dürfen daher nicht länger so tun, als wäre psychische Gewalt ein Kavaliersdelikt oder ein Beiwerk anderer Gewaltformen. Vielmehr müssen wir Betroffene darauf aufmerksam machen, dass das was sie schildern, psychische Misshandlung ist und sie dabei unterstützen, dieser zerstörerischen Kraft zu entkommen.

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so überflüssig wie ein Kropf: Bemerkt ein Partner, dass es in der Ehe oder sonstigen Beziehung nicht stimmt, besteht die Möglichkeit zum Auszug. Wird es nicht bemerkt, hilft auch das Strafrecht nicht. Und: Was ist "Mobbing"? So ein unklarer Begriff hat im Strafrecht nichts zu suchen!

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