Alueella: Saksa

Modernisierung des Betreuungsrechts im Hinblick auf selbst gewollte Betreuungen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Tukeva 7 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, das Betreuungsrecht zu modernisieren, auch um selbst gewollte gesetzliche Betreuungen zu erleichtern.

Perustelut

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Betreuungsrecht modernisiert wird, insbesondere für diejenigen Menschen, welche von sich aus eine gesetzliche Betreuung wünschen. Die meisten, vollkommen gesunden Menschen lehnen eine gesetzliche Betreuung für sich ab und werden, sofern beispielsweise im Rahmen von Nachbarschafts-Streitigkeiten eine solche angeregt wird, dagegen vorgehen, bzw. diese, sofern sie dennoch eingerichtet wurde, wieder aufheben zu lassen. Viele seelisch kranke oder geistig Behinderte Menschen wollen für sich ebenfalls keine gesetzliche Betreuung, was an dieser Stelle wohl aber eher an der meist fehlenden Krankheitseinsicht liegt. Es gibt jedoch auch viele Menschen, welche hier völlig zwischen den Stühlen sitzen. Bei leichteren seelischen Leiden, bzw. auch nur bei Unfähigkeiten, eine klare Grenze gibt es hier nicht, ist es oftmals so, daß Menschen, welche für sich absolut keine gesetzliche Betreuung wünschen und zudem ausreichend Hilfe durch Freunde und Bekannte haben, einer solchen unterstellt werden, während auf der anderen Seite Menschen, welche für sich gerne eine gesetzliche Betreuung wünschen, und welche auch keine anderweitigen Möglichkeiten der Hilfe durch Freunde und Bekannte haben, eine solche verwehrt wird. Es gibt Menschen, welche unter mehreren seelischen, bzw. psychischen Erkrankungen leiden und zudem auch Unfähigkeiten mitbringen, oder auch nur zahlreiche Unfähigkeiten aufweisen, ohne dabei seelische oder psychische Diagnosen zu haben. Die Betroffenen sind mit ihren Angelegenheiten überfordert, gelten jedoch zivilrechtlich als geschäftsfähig. Gerade dann, wenn in einer solchen Situation niemand für die Betroffenen eine gesetzliche Betreuung anregt, was meist der Fall ist, und die Betroffenen daher selbst Hilfe durch eine solche suchen, läßt man diese einfach nur im Regen stehen. Die Betroffenen erkennen selbst, daß sie dringend Hilfe brauchen und wünschen diese auch, ihre Versuche, diese zu bekommen, scheitern vor Gericht jedoch kläglich. Es heißt dann ganz einfach, daß man dazu in der Lage sei, alle seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, und dies lediglich nicht wolle. Auch bestünde jederzeit die Möglichkeit, jemanden mit der Erledigung der Angelegenheiten zu bevollmächtigen, sofern man es selbst nicht kann oder möchte. Wenn man Angehörige hat wird man oftmals ganz einfach an diese verwiesen, selbst dann, wenn es sich um betagte Menschen handelt, welche bereits selbst pflegerische Hilfe benötigen und somit nicht mehr helfen können. Gerade bei Schwierigkeiten bezüglich gestrichener Sozialleistungen, bei drohenden Besuchen des Gerichtsvollziehers, bzw. insbesondere bei Wohnungsverlust wünschen sich nicht wenige Betroffene wegen Überforderung mit dieser Situation selbst einen gesetzlichen Betreuer. Sie werden bei Gericht selbst dann, wenn mehrere seelische oder psychische Erkrankungen vorliegen, gleichzeitig aber zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit, jedoch kläglich abgewiesen. Das muß sich unbedingt ändern.

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