Lūgums ir adresēts:
Landratsamt Rastatt
- Der nächtliche Glockenschlag der Kirche St. Michael in Ötigheim wird nicht abgestellt. Zuerst soll ein verwertbares Gutachten zur Lärmimmission durchgeführt werden.
- Es sollen Maßnahmen geprüft werden, die Lautstärke des nächtlichen Glockenschlags ggf. durch technische Maßnahmen zu dämpfen
Pamatojums
„Aus diesem Grund ist ein Vorgehen gegen ein Zeitschlagen von Kirchenglocken, dass die Richtwerte der TA Lärm nicht einhält, aussichtsreicher als ein Vorgehen gegen liturgisches Glockengeläut. Beachtet werden muss aber, dass auch hier gewisse Toleranzzuschläge bestehen können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Zeitschlagen der Kirchenglocken in der Gemeinde seit Jahrzehnten üblich ist, die Bewohner sich über lange Zeit nicht beklagt haben und die Wohnbebauung nachträglich an das Kirchengrundstück herangeführt worden ist. Hier ist ein Vorgehen nur dann aussichtsreich, wenn ein Anstieg von Häufigkeit und Dauer des Zeitschlagens zu verzeichnen ist, da auch die Kirchen zur Rücksichtnahme (auf eine bestehende Situation) verpflichtet sind." (Quelle: Aus Anwalt 24)