Naturschutz und Ökologie - Irrweg "Biosprit"

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
Deutschen Bundestag

2 473 Handtekeninge

Die petisie is nie toegestaan nie

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Die petisie is nie toegestaan nie

  1. Begin 2009
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Hierdie is 'n aanlyn petisie des Deutschen Bundestags.

Die petisie is gerig aan: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Irrweg "Biosprit" komplett verlassen wird. Statt dessen sind alle Bestrebungen zu fördern, die auf einen Fahrzeugantrieb zielen, der ohne jegliche Verbrennungsvorgänge auskommt.

Rede

Die Gewinnung von Biosprit ist ökologischer Wahnsinn. Darüber hinaus ist es überhaupt rückschrittlich an der Vorstellung festzuhalten, ein Fahrzeug wäre nur durch Verbrennungsvorgänge zu bewegn und es sei nötig, schwindende Ölreserven durch andere Brennstoffe zu ergänzen.

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Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2009-04-06
Versameling eindig: 2009-06-10
Streek: Deutschland
kategorie:  

nuus

  • Ulrike Buergel-Goodwin

    Naturschutz und Ökologie

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.02.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, auf Biokraftstoffe zu verzichten und dafür
    Bestrebungen
    zu
    fördern,
    die
    auf
    einen Fahrzeugantrieb
    ohne
    jegliche
    Verbrennungsvorgänge abzielen.

    Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, dass die Gewinnung und
    Herstellung biologischer Kraftstoffe ökologisch nicht vertretbar sei. Es sei
    rückschrittlich zu glauben, Kraftfahrzeuge könnten sich nur mithilfe von
    Verbrennungsvorgängen fortbewegen.

    Zu den weiteren Einzelheiten des Anliegens wird auf die mit der Petition
    eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Die Petition wurde als öffentliche Petition zugelassen. Durch ihren Eintrag in die
    Mitzeichnungsliste haben sich insgesamt 2.473 Personen bis zum Abschlusstermin
    für eine Unterstützung des Anliegens ausgesprochen. Über das Für und W ider des
    Anliegens wurde in 89 Forenbeiträgen diskutiert.

    Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt,
    Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) kommt der Petitionsausschuss in seiner
    parlamentarischen Prüfung zu folgendem Ergebnis:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Klimaschutz und die Erschließung bzw.
    Nutzung von umweltschonenden Energiequellen sowohl auf nationaler wie auch auf
    supranationaler Ebene als prioritär gesehen wird. Oberstes Ziel dabei
    ist es, alle
    Möglichkeiten auszuschöpfen, die schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden
    helfen. Dabei stehen Energieeinsparungen, Effizienzsteigerungen und der Einsatz
    umweltschonender Rohstoffe und Technologien besonders im Mittelpunkt. So soll
    zum Beispiel der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor in allen EU-
    Mitgliedstaaten auf zehn Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden.

    Dabei stellt die Förderung von Biokraftstoffen einen essenziellen Eckpfeiler des
    Klima-
    der
    dar. Aufgrund
    der Bundesregierung
    und Energieprogramms
    schwindenden Vorräte fossiler Brennstoffe spielen die Biokraftstoffe eine
    entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Versorgungssicherheit der
    Verbraucher. Darüber
    der
    der Reduzierung
    bei
    sie
    helfen
    hinaus
    Treibhausgasemissionen, vor allem im Verkehrssektor. Neben den Biokraftstoffen
    werden jedoch auch andere neue Technologien, wie die Elektromobilität, aus
    erneuerbaren Energien erforscht und nutzbar gemacht.

    Die Anlage von Monokulturen für Nutzpflanzen zur Energiegewinnung und die dafür
    erforderliche landwirtschaftliche Nutzfläche führt unweigerlich zu einer Verknappung
    der Anbaufläche für Nahrungsmittel und somit zu steigenden Nahrungsmittelpreisen.
    Daher werden Biokraftstoffe insbesondere bezüglich ihrer Auswirkungen auf die
    biologische Vielfalt und die Nahrungsmittelpreise von einigen Seiten sehr kritisch
    betrachtet. Die Bundesregierung hat diese Bedenken von Anfang an sehr ernst
    genommen und bereits im Jahr 2007 der Europäischen Kommission einen Entwurf
    einer Nachhaltigkeitsverordnung vorgelegt. Dieser wurde jedoch durch die
    Kommission wegen Arbeiten an einer einheitlichen europäischen Regelung zunächst
    zurückgestellt.

    Im Juni 2009 sind die europäischen Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der EU-
    Kraftstoffrichtlinie und der EU-Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien in
    Kraft getreten. Diese Nachhaltigkeitskriterien sollen sicherstellen, dass Biokraftstoffe
    über eine gute Treibhausgasbilanz verfügen und negative Auswirkungen auf die
    biologische Vielfalt sowie Verdrängungseffekte vermieden werden. Die Kriterien der

    EU-Richtlinien wurden mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraftstoff-
    NachV) in nationales Recht umgesetzt. Mit der Nachhaltigkeitsverordnung wird
    sichergestellt, dass nicht nachhaltig hergestellte Biokraftstoffe ab Januar 2011 nicht
    mehr nach § 50 Energiesteuergesetz von der Energiesteuer entlastet oder auf die
    Biokraftstoffquote angerechnet werden können.

    Kernpunkte der Verordnung sind unter anderem die Festlegung einer Mindest-
    Treibhausgas-Minderung für Biokraftstoffe, der Ausschluss von Gebieten mit
    besonderer biologischer Vielfalt oder besonders hohen Kohlestoffspeichern (z. B.
    Regenwälder oder Feuchtgebiete), die Festlegung von Umweltkriterien für die
    Kultivierung und den Anbau der Nutzpflanzen und die Beobachtung der
    Auswirkungen der Biokraftstoffnutzung durch die EU-Kommission.

    Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es leider noch nicht möglich, den
    gesamten Energiebedarf mithilfe alternativer Energiequellen abzudecken. Deshalb
    spielt das bewährte und ausgereifte Prinzip des Verbrennungsmotors gegenwärtig
    noch eine zentrale Rolle bei der Befriedigung des wachsenden Energiebedarfs der
    Bevölkerung. Ein Verzicht auf die Energie aus fossilen Brennstoffen würde zu
    Versorgungslücken führen, die momentan anderweitig nicht geschlossen werden
    könnten. Jedoch sind sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung
    bemüht, Rahmenbedingungen
    neuer,
    um die Erschließung
    schaffen,
    zu
    umweltschonender Technologien und Energiequellen zu fördern und die Nutzung
    bestehender Möglichkeiten auszubauen.

    Vor diesem Hintergrund ist es dem Petitionsausschuss nicht möglich, ein
    weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden in Aussicht zu stellen, da dem
    Anliegen nicht entsprochen werden kann. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.

    Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
    der Bundesregierung dem BMU als Material zu überweisen, den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Förderung alternativer
    Antriebsmodelle
    im Übrigen
    das Petitionsverfahren
    und
    gefordert wird
    abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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