Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Nutzung der in Rede stehenden Immobilie explizit als Alten- und Pflegeheim festgeschrieben. Ein andere Nutzung hat eine Änderung des B-Plans als Voraussetzung. Für viele Eigentümer im Umfeld war die festgeschriebene Nutzung ein Entscheidungskriterium für die Investitionsentscheidung. Dementsprechend geht es hier um den Vertrauensschutz der Eigentümer.
Angst vor potenzieller Brandstiftung, weil Neonazis gegen eine Unterkunft für geflüchtete Menschen sind, ist kein Argument gegen eine solche Einrichtung, sondern ein billiges Deckmäntelchen für Fremdenhass.