Region: Zwickau

Nein Zur Impfpflicht - §20A Ifsg Abschaffen Und Versorgungsnotstand Im Landkreis Zwickau Abwenden!

Petition richtet sich an
Landrat Christoph Scheurer
384 Unterstützende 111 in Zwickau

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

384 Unterstützende 111 in Zwickau

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 13.03.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Unterzeichner fordern

den Landrat des Landkreises Zwickau,

die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung

sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf,

 

sich unverzüglich auf allen Ebenen für die Streichung und die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – einzusetzen und sich entschieden gegen jede weitere Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder Impfpflicht für bestimmte Alters- und/oder Berufsgruppen auszusprechen und dies abzulehnen.

 

Zudem wird der Landrat des Landkreises Zwickau aufgefordert, bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Zwickau die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.

Begründung

Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitsweisen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Damit ist ab Mitte März mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege im Landkreis Zwickau sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht. (https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414)

 

Auch in anderen sächsischen Landkreisen schlagen Ärzte und Therapeuten Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben und damit schließen werden. (https://www.freiepresse.de/mittelsachsen/freiberg/impfpflicht-aerzte-in-mittelsachsen-befuerchten-kuendigungswelle-artikel11928767)

 

Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege wird damit unweigerlich kommen und zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen im Landkreis Zwickau führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Gesundheitsministeriums in Dresden, steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies im Landkreis Zwickau ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Landratsamt gewährleistet werden kann. (https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8758&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined)

Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden. Die politisch Verantwortlichen im Landratsamt, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung müssen sich schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.

Die Petition richtet sich an:

Sächsischer Landtag

Petitionsausschuss

Postfach 11 01 33

01330 Dresden

 

Sächsische Staatskanzlei

Ministerpräsident Kretschmer

Archivstraße 1

01097 Dresden

 

Deutscher Bundestag

Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Bundeskanzleramt

Bundeskanzler Scholz

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Vielen Dank für Eure Unterstützung,

Jonas Dünzel

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Jonas Dünzel aus Zwickau
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