Neufassung der Fahrerlaubnisverordnung zur Fahrerlaubnisklasse B

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Neufassung der Fahrerlaubnisverordnung zur Fahrerlaubnisklasse B gefordert (Anhänger).

Begründung

Die Fahrerlaubnisverordnung für die Klasse "B" sieht folgende Kraftfahrzeuge vor:FeV § 6 :"Klasse B:Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."Es gibt 2 wesentliche "Unklarheiten", welche es zu überprüfen/ zu ändern gilt:1.) Durch die Regelung, dass man sich auf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge/Anhänger bezieht, ist es nicht möglich einen großen, leeren Anhänger zu bewegen, welcher circa 400 - 600 kg wiegt. Ein kleiner, beladener Anhänger, welcher 750 kg wiegt, stellt jedoch keinerlei Probleme dar, obwohl ein großer 2-Achsanhänger wesentlich einfach zu bewegen ist (im Hinblick auf das Rückwärtsfahren).2.) In der Fahrschule für die Fahrerlaubnisklasse "B" wird einem lediglich das Fahren mit einem PKW ohne Anhänger beigebracht. Das heißt, dass man einen 750 kg - Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf, ohne vorher auch nur eine Einweisung, geschweige denn eine Einweisungsfahrt erhalten hat. Es wird viel mehr noch gefordert, dass man eine separate Prüfung ablegt, um einen "größeren" Anhänger ziehen zu dürfen, um den sicheren Umgang zu erlernen. Hier hinkt es etwas an Notwendigkeit einer zusätzlichen Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse "BE".Wie ein aktuelles Beispiel zeigt, ist es möglich mit der Fahrerlaubnisklasse "B" ein kleines Motorrad bis 125 ccm zu fahren - unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen. Hier sind lediglich Theorie- und Praxisstunden, jedoch keine Prüfung notwendig.

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