Reģions: Vācija

Neuregelung der Notarkosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Atbalstošs 18 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

18 Atbalstošs 18 iekš Vācija

Kolekcija beidzās

  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird eine Neuregelung der Notarkosten im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nach tatsächlichem Aufwand und nicht nach Geschäftswert gefordert.

Pamatojums

Nach der aktuellen Regelung werden Notarkosten nach dem Geschäftswert ermittelt. D.h. je nach Geschäftswert wird ein bestimmter Prozentsatz bestimmt, der als Kosten beim Notar in Rechnung gestellt wird.Dies ist eine sehr ungerechte Regelung, die viele Kunden der Notare sehr benachteiligt, zudem für viele Rechtsgeschäfte ein Notar zwingend erforderlich ist. Will man beispielsweise ein Testament beim Notar erstellen lassen und hat sein Haus in einem Ballungszentrum, so fallen allein durch den Wert des Hauses hohe Kosten dafür an, trotz oft nur geringem Aufwand. Gleiches gilt auch für den Übertrag von Immobilien an die Kinder. Hier entstehen je nach Lage teils extreme Kosten, obwohl der Aufwand für diese Standardtätigkeit oft nur gering ist. Als Folge ist der Übertrag der bereits mehrfach versteuerten Vermögen, die man sich erarbeitet hat oder auch die Regelung des Erbes mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Überträgt man dies auf andere Lebensbereiche, müsste ich dann beim Einkauf im Supermarkt oder bei der KFZ-Reparatur in Abhängigkeit von Einkommen und sonstigen Vermögensverhältnissen für jeden Kunden einen anderen Preis berechnen. Das zeigt, wie überholt und absurd diese heutige Regelung für die Notare ist. Wenn ich sehe, dass die Notare in den Ballungszentren inzwischen alle richtig reich geworden sind, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass dies im Sinne des Gesetzgebers war. Ursprünglich gab es beispielsweise für Immobilien Einheitswerte. Damals war es richtig hier eine vergleichbare Gebührenordnung zu schaffen, um den Notaren ein Auskommen zu sichern. Mit der Umstellung auf Marktpreise in diversen Bereichen passt das alte Modell nicht mehr. Daher sollte, wie in allen anderen Lebensbereichen, nur noch der Ersatz der tatsächlichen Aufwände und Kosten seitens der Notare erlaubt werden, zumal Notare durch den Gebietsschutz keinem Wettbewerb ausgesetzt sind und somit ohnehin schon in ihrem Geschäftsbetrieb gesetzlich privilegiert sind.

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