Region: Germany

Nichtraucherschutz - Bereitstellung eines minimalen Schutzes von Passiv-Rauchern

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
34 supporters 34 in Germany

Petition process is finished

34 supporters 34 in Germany

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  1. Launched 2018
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen einen minimalen Schutz von Passiv-Rauchern herzustellen, indem 1) die Gefahrkennzeichen auf Nikotinpackungen nicht verborgen werden dürfen, 2) eZigaretten mit deutlichen Gefahrhinweisen zu versehen sind, und 3) die Formulierung "Rauch" in einschlägigen Gesetzen durch "Rauch und/oder Dampf" oder "nikotinhaltige Freisetzungen" ersetzt wird. Diese Regelungen sind durch angemessene Freiheitsstrafen zu bewehren.

Reason

Zahlreiche Raucher verbergen die Gefahrhinweise auf Zigarettenverpackungen durch Hüllen. Da Nicht-Raucher so über die Gefahr des Nikotins nicht informiert werden, muss folgendes verboten werden: Besitz, Montage und Verwendung von Verhüllungen, Entwicklung, Lagerung, Vertrieb von Hüllen und entspechenden Faltbögen, wie dies derzeit in vielen Getränkemärkten geschieht.eZigaretten enthalten eine Nikotinkapsel unsichtbar im inneren, daher ist der Verdampfer formatfüllend auf beiden Seiten mit jeweils dem Warnhinweis "Achtung tödlich", bzw "Tödliche Gefahr" (entsprechend dem amerikanischen Verbot legale Waffen verborgen mitzuführen) In großer schwarzer Schrift auf weißem Grund in einem roten Rahmen zu versehen.Da eZigaretten immer wieder in Rauchverbotsbereichen entzündet werden, ist klarzustellen, dass es sich nicht um ein Rauchverbot (Rauch = Mischung aus Dampf und Festkörpern), sondern um ein Dampfverbot (im Nikotin-Dampf befinden sich die Gifte, eZigaretten brennen nur mit halber Temperatur von Zigaretten, so dass viele Schadstoffe wegen der geringen Temperatur nicht zerstört werden oder sogar erst durch die niedrige Temperatur entstehen).Da Raucher als Drogensüchtige nicht in die Schädlichkeit ihres Handelns für sich selbst und insbesondere andere einsichtig sind, sind diese Maßnahmen durch die Androhung einer signifikanten Freiheitsstrafe zu stützen.Dies wirkt sich nicht auf Ersatzdrogen wie Nikotinpflaster, Nikotintabletten, nikotinhaltige Getränke und Nikotininjektionen aus, da es hier keine Fremdgefährdung gibt.

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