Περιοχή: Θουριγγία

Novelle zum ThürSenMitwG

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Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
2 Υποστηρικτικό 2 σε Θουριγγία

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  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Thüringer Landtages.

Προώθηση

Welches Ziel hat die Petition? Zwingende Einführung der Briefwahl bei den Wahlen zu den Seniorenbeiräten der Städte und Gemeinden.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Die von mir am 12.12.2019 zur Kandidatenvorstellung beantragte Briefwahlmöglichkeit bei der Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Zeulenroda-Triebes wurde sowohl vom Bürgermeister der Stadt, als auch von der durch mich informierten Kommunalaufsicht des LRA Greiz abgelehnt!

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Der Bürgermeister von Zeulenroda-Triebes, sowie die Kommunalaufsicht beim LRA Greiz! Wie wird die Petition begründet? Der „Nichtwähler“ ist der eigentlich haushohe Sieger dieser Wahlfarce, weil mein Vorschlag zu Briefwahl als Alternative für die direkte Stimmabgabe sowohl von der Stadtverwaltung Zeulenroda als auch von der Kommunalaufsicht beim LRA Greiz zurückgewiesen wurde. Man versteckt sich hinter dem vom Gesetzgeber mit dem sogenannten ThürSenMitwG beschlossen 2012/2017 und den daraus folgenden Satzungen. Aber damit wird die Demokratie wirkungsvoll ausgehebelt. Mit 1,55% Wahlbeteiligung ist diese Tatsache als das ernüchternde Ergebnis zu bewerten. Es ist dem Anspruch an demokratischen Wahlen in keiner Weise gerecht geworden. Es wurden bewusst größere Wählergruppen (Pendler, Kranke mit medizinischen Einschränkungen, geplante Urlauber, Anwohner der Ortschaften des Umlandes mit schlechten Busverbindungen etc.) bewusst und sehenden Auges ferngehalten. Weil das vorhersehbar war, habe auch ich mich aus Protest dafür entschieden mich an dieser Wahlfarce bewusst nicht zu beteiligen. Also als Fazit bleibt, es war ein schwarzer Tag der Demokratie für die Senioren als Wähler für ihre Vertretung.Von 6477 wahlberechtigten Bürgern haben lediglich 101 Senioren ihre Votum abgegeben. Das sind wie angeführt 1,55 % Wahlbeteiligung. Rechne ich da noch die 14 Stimmen der zu wählenden Kandidate für den Beirat ab, wird das Ergebnis noch schlimmer. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? In einer Novelle zum ThürSenMitwG sollte für die Verwaltungen zwingend die Möglichkeit der Briefwahl festgelegt werden. Dies sollte auch dazu dienen, für die aktivere Seniorenmitwirkung bei der Besetzung ihrer Beiräte zu sorgen und damit ihr Gefühl für erlebte Demokratie zu befördern.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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