Alueella: Saksa

Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
181 Tukeva 181 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), welches seit dem 1. Juli 2004 die gesetzliche Grundlage der Vergütung der Rechtsanwälte bildet, gefordert. Durch die Novellierung der RVG-Tabelle soll die Angemessenheit der anwaltlichen Vergütung für alle Rechtsanwälte/-innen wiederhergestellt und dauerhaft gewährleistet werden.

Perustelut

In Deutschland hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtshilfe. Dies ist ein wesentlicher Teil des durch das Grundgesetz garantierten „Zugang zum Recht“ und resultiert aus dem in Artikel 3 des Grundgesetzes geregelten Gleichheitsgrundrecht („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“). Dieses Grundrecht umfasst auch die Rechtsschutzgleichheit, die jedem unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten garantiert, staatlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich grundsätzlich aus demRechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung,die ein Rechtsanwalt individuell mit seinen Mandanten trifft. Nicht jeder Bürgerist in der Lage, Anwaltskosten auf Grundlage des RVG oder gar einer Honorarvereinbarung aufzubringen.Aus diesem Grund gibt es in Deutschland für Personen mit geringem Einkommen einstaatlich finanziertes Hilfesystem aus Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe,wenn diese Rechtsberatung von einem Anwalt benötigen oder nicht in der Lage sind, einenProzess selbst zu finanzieren bzw. sich gegen die Ansprüche eines anderen zuverteidigen. Durch diese vom Staat finanzierte Hilfe soll garantiert werden, dass keinefinanzielle Diskriminierung im Bereich des Rechtsschutzes erfolgt. Die Vergütung derjenigenRechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Rahmen der sozialstaatlichenHilfsmaßnahmen für ihre Mandanten tätig werden, erfolgt nach der Gebührentabelledes Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Diese Gebühren sind im Vergleich zu denindividuellen Honoraren sehr niedrig und stellen viele selbstständige Anwälte mittlerweile vor ernste finanzielle Herausforderungen. Die Petition möchte die Bevölkerung und die Politik hinsichtlich der Gefahr für den Rechtsstaat sensibilisieren und deren Bewusstsein für die Garantie des Zugangs zum Recht auch für Menschen in prekärer Situation schärfen. Die niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden diese Leistungen zukünftig nicht mehr im notwendigen Umfang erbringen können, wenn diese nicht das Auskommen garantieren. Auch einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern muss der Zugang zum Recht und zu einer effizienten, angemessenen anwaltlichen Vertretung jederzeit ermöglicht sein. Die Statistiken zeigen, dass der Bedarf hoch ist: So gab es im Jahr 2017 in Deutschland 671.485 Anträge auf Beratungshilfe durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt, 2016 waren es sogar 722.361 Anträge. Damit es auch weiterhin Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt, die im Rahmen von Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe arbeiten und sie mehr Fälle annehmen können, die für den Einzelnen menschlich und moralisch bedeutsam sind, muss ihre angemessene Vergütung sichergestellt werden. Nur so ist gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz die gleichen Chancen haben. Es darf keine Zweiklassengesellschaft im Rechtsschutz geben!

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