Reģions: Vācija
Ģimene

#Paragraf218 streichen, Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren!

Petīcija ir adresēta
Bundesjustizminister Marco Buschmann, Bundesfamilienministerin Lisa Paus & Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
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  1. Sākās 2024.10.3
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  3. Iesniegšana
  4. Dialogs ar saņēmēju
  5. Lēmums

Es piekrītu, ka mani dati tiks saglabāti . Es izlemju, kurš var redzēt manu atbalstu. Es jebkurā laikā varu atsaukt šo piekrišanu .

 

Frankreich hat als erstes Land in der Welt das Recht zur Abtreibung in die Verfassung aufgenommen. Frauen dürfen nun bis zur 14. Schwangerschaftswoche abtreiben. Und Deutschland? Hier reglementiert seit 1871 der §218 im Strafgesetzbuch den Schwangerschaftsabbruch. Seit dieser Zeit kämpfen Frauen in Deutschland, um das Recht, selber zu entscheiden. In der DDR hatten Frauen seit 1972 das Recht, bis zur zwölften Woche der Schwangerschaft diese durch einen ärztlichen Eingriff unterbrechen zu lassen, wofür weder eine förmliche Antragstellung noch eine Offenlegung der Motive erforderlich war. Das änderte sich mit der Wiedervereinigung.

Wir verlangen die ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch. Rechten Parteien wollen ein "völkisches Familienbild" umsetzen. Frauen sollen zurück in „alte“ Frauenrollen. Es ist Zeit, hier endlich Frauen zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu leben und zu entscheiden! Unterstützen Sie die ersatzlose Streichung des §218!

Pamatojums

Seit 1990 kämpfe ich für eine selbst bestimmtes Leben von Frauen. Selber habe ich 1990 Unterschriften gesammelt, um eine Fristenlösung ins wiedervereinigte Deutschland zu ermöglichen. Auch wenn ich selber aus dem Alter einer Schwangerschaft raus bin, möchte ich das meine Tochter - dass alle Töchter selber entscheiden sollen, ob sie ein Kind gebären oder nicht. Ich hatte diese Entscheidungsfreiheit. Die AfD und andere rechte Kräfte wollen ein "völkisches" Familienbild, Frauen reglementieren, einordnen in Kinder und Küche. Dagegen wehre ich mich. Wir müssen hier aktiv dagegen steuern! Wir als Frauen laufen Gefahr, dass sich das Rad der Gleichberechtigung zurückdreht.

Jetzt ist unsere Chance: Im April wird eine Kommission im Auftrag der Bundesregierung ihre Ergebnisse veröffentlichen, ob der Schwangerschaftsabbruch auch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann. Unterstützen Sie die ersatzlose Streichung des §218!

Kein anderes Ereignis ändert das Leben einer Frau so sehr, wie die Geburt eines Kindes. Schon immer haben Frauen versucht, eine ungewollte Schwangerschaft zu umgehen. Kein anderes Thema steht so im Spannungsfeld zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frau. Dabei geht es grundsätzlich um die Frage, ob Abtreibungen rechtswidrig sind und nur unter bestimmten Umständen straffrei bleiben oder ob sie quasi legal werden sollen. Eine Frage von hoher symbolischer und richtungsweisender Bedeutung.

Hintergrundinfos: Bundeszentrale für politische Bildung, taz, Deutschland Funk. Foto: Jörg Carstensen/picture alliance/dpa

Paldies par atbalstu , Britta Dörr no Schwaikheim
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Jaunumi

  • Hallo ,
    ich möchte mich gern persönlich bei dir bedanken.Es ist meine erste Pedition.
    Früher stand ich wochenlang in Einkaufzentren und habe Unterschriften gesammelt.Immer,für die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch. Jahrzehnte bewegte sich nichts.Nun öffnet sich ein kleines Fenster und wir sollten es weit aufstoßen. Bitte teile die Pedition, sprich mit Freundinnen und Freuden,mit deiner Familie darüber,informiere dich ind andere.Diese Pedition braucht sehr viele Unterschriften.Lass uns Geschichte schreiben, damit Frauen selbstbestimmt leben können.
    Viele Grüße Britta Dörr

Debates

Ich bin für die gleiche Regelung wie in Frankreich.

Die aktuelle Rechtslage ist ausreichend. Das Recht auf Leben ist genau so wichtig! Ab einen bestimmten Zeitpunkt halte ich ein Abbruch für Mord. Die Frau kann ja ihr ungewolltes Kind zur Adoption frei geben. Es gibt genug Paare die sich ein Kind wünschen aber nicht können. An sonnsten bin ich für die Rechte der Frauen. Beide Geschlächter sollten gleich behandelt werden.

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