Περιοχή: Γερμανία

Patentrecht - Patentierung von Geschäftsideen und damit verbundener Softwareprogramme/Programm-Algorithmen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
30 Υποστηρικτικό 30 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

30 Υποστηρικτικό 30 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Patentierung von Geschäftsideen und der damit verbundenen Softwareprogramme und Programm-Algorithmen zu ermöglichen, vergleichbar mit der rechtlichen Lage in den USA.

Αιτιολόγηση

Deutschland ist international wettbewerbsfähig in traditionellen Industrien, nicht aber im Bereich der IT-gestützten Geschäftsmodelle und Internet-Geschäftsmodelle. Stattdessen nutzt man in Deutschland vor allem US-amerikanische Anbieter. Aus USA erreichen uns hierzu immer wieder Narrative von superschlauen Tüftlern, die viel Glück hatten und eben einmal mehr oder weniger zufällig einen IT-Weltkonzern geschaffen haben. Dabei fehlt oft folgender Hintergrund: Häufig werden IT- und Internet-Geschäftsmodelle in den USA zunächst theoretisch von Jungunternehmern entwickelt und ausgewählten Investorenkreisen präsentiert, dann von Investoren (oft Private Equity Startup-Finanzierer) erkannt, und dann mit viel Geld dieser Investoren (10 Mio USD und mehr) in den USA IT-technisch praxisreif umgesetzt. Diese Investoren geben das Geld jedoch nur dann, wenn dieses Geschäftsmodell frühzeitig umfassend patentrechtlich abgesichert ist. Ansonsten könnten andere das Geschäftsmodell kopieren, und die Aussicht auf eine marktführende Position und hohe Rendite des Projektes wäre verloren. Läuft das geförderte IT-Geschäftsmodell in den USA dann erst einmal rund, kann es leicht weltweit ausgerollt werden, so dass Konkurrenten im Ausland unabhängig von ihrer patentrechtlichen Situation gegen die schnelle Marktdurchdringung eines US-Unternehmens nicht mehr ankommen. Das deutsche Patentrecht und Urheberschutzrecht reicht nicht aus, damit vergleichbare Projekte in großer Zahl auch in Deutschland geschützt finanziert werden können. Folge ist, dass deutsche Startup-Unternehmer nach USA abwandern, und dass auch große deutsche Konzerne ihre IT-Entwicklungen in Organisationseinheiten in den USA vornehmen lassen. Deutschland lässt somit wirtschaftliches Potenzial in Wert vieler Milliarden EUR ungenutzt.

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