Construção

Petition gegen Abriss Zeulenrodaer Gartenhäuser in Thüringen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag
230 Apoiador

O peticionário não entregou a petição.

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  1. Iniciado 2021
  2. Colecta finalizada
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  4. Diálogo
  5. Falhado

Seit Jahrzehnten von den Behörden geduldet, im Rathaus unserer Stadt Zeulenroda bekannt und nunschon seit vielen Jahren tobt der Kampf der Gartenbesitzer in Zeulenroda, aus Flur Erlich und noch vielen anderen Flurbereichen gegen die Behörden. Im Jahr 2017 wurde ein Vergleich zwischen dem Landratsamt Untere Bauaufsichtsbehörde und den Eigentümern geschlossen. Wie sich jedoch herausstellte, wurde in dem Vergleich Folgendes NICHT berücksichtigt. Für Familien, Steuerzahle , Bürger der Stadt Zeulenroda bricht eine Welt zusammen!Wichtige Punkte wurden von Seitens der Baubehörde nicht genauer untersucht und die Unwissenheit der Betroffenen ausgenutzt. Nun stehen diese Bürger, als Gartenbesitzer bald vor dem Nichts!

1.   Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Bei einem Abriss handelt es sich für jeden Beteiligten um eine einschneidende Maßnahme und eine Behörde hat zu prüfen, dass der Schaden für die Betroffenen nicht außer Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an diesem Abriss besteht.

2.   Der Gleichbehandlungsgrundsatz

3.   Einzelfallprüfung /Bauten mit unterschiedlichen Nutzungseigenschaften

Hierbei handelt es sich um Bauten wie zum Beispiel, Bungalows mit Anbau, Gebäude zur Unterbringung von Fahrzeugen, Schuppen mit unterschiedlichen Nutzungseigenschaften.... Gebäude,die vor 1900 mit Bestandschutz neu gebaut, zu DDR-Zeiten und nach der Wende errichtet wurden.Die Bauten wurden fachmännisch, handwerklich einwandfrei, im heimatlichen Baustil und nach den Erfordernissen der Neuzeit errichtet. In keinster Weise verunstalten diese das Garten -und Heimatbild oder stören die öffentliche Allgemeinheit.Daraus resultierend, stellt sich eine Frage: Warum wurde seitens der Baubehörde über Jahrzehnte nichts unternommen? Durch entsprechendes Verhalten wird der Eindruck erweckt, die Behörde habesich mit den Bauten duldend abgefunden!Es ist zu ersichtlich, dass die Gebäude, welche seit 1990 oder früher unter den Augen der Behörden bestanden haben müssen und von dieser fortdauernd als Bestand behandelt worden ist.Jahrzehnte !!!! ... bis es von einer Privatperson durch Anzeige /Denunzierung gebracht wurde.Gewiss, auch die Besitzer der Gärten haben in der Vergangenheit, auf Grund von Unkenntnis gehandelt. Sie kannten sich im Paragraphendschungel der Behörden nicht aus. Grundstücke mit solchen Bauten wurden mittlerweile vererbt oder verkauft. Es kann kein Recht sein, dass unschuldige Bürger von heute für nicht verursachte Umstände aus der Vergangenheit zur Rechenschaft gezogen werden und ihr komplettes Hab und Gut vernichtet werden soll.

Ein Fakt, welcher sich nun generationsübergreifend als fatal entpuppt. Sei es in der finanziellen Belastung, bis hin zum finanziellen Ruin, Verlust der Alterssicherung sowie die Verschlechterung der Gesundheit bei den betagten Betroffenen. Wegen den ausstehenden Abrissverfügungen wurden Zwangsgelder und sogar Ersatzvornahmen angedroht. Bei einem Abriss handelt es um eine einschneidende Maßnahme, die finanziell für die Besitzer der Grundstücke nicht tragbar ist. Ist es nicht sinnvoll, dass die Behörde jeden Einzelfall prüft? Der Schaden für die Betroffenen darf nicht außer Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an dem Abriss stehen. Bisher wurde dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von den Behörden nicht angewandt. Die Gebäude stehen seit vielen Jahrzehnten, wurden an den öffentlichen Versorgungsnetzen angeschlossen, von den Finanzbehörden wurden Bescheide versendet. Die Bürger leisteten ihre Abgaben und Steuern. Jahrzehntelang, ohne dass sich jemand daran gestört hat. Wir bitten um übergeordnete Hilfe! Unsere Ziele und Wünsch...Einen Kompromiss zur Einigung mit dem Landratsamt Greiz Untere Bauaufsichtsbehörde und der örtlichen Bauaufsichtsbehörde Zeulenroda zu finden. Das ist möglich. Die kommunalen Spitzenverbände in Thüringen haben sich schon im Jahre 2007 mit der Thüringer Landesregierung hinsichtlich zur Erstellung eines Duldungskonzeptes geeinigt und wurden als Handreichung an die Bauaufsichtsbehörden verschickt. Dieses Konzept wurde 2017 auch dem Landratsamt Greiz Untere Bauaufsichtsbehörde empfohlen, jedoch von seitens des örtlichen Bauamts Zeulenroda seit Jahren nicht in Erwägung gezogen. Es wurde einfach abgewartet und nicht agiert oder reagiert. Im Weimarer Land wurde unter der Federführung von dem damaligen CDU-Vorsitzenden Maik Möhring eine Lückenbebauung im Außenbereich seit 2017 ermöglicht. Auch im Freistaat Sachsen, der Stadt Auerbach wurde bereits dieser gleiche Sachverhalt der jahrzehntelang geduldeten Bauten, durch eine Außenbereichssatzung von der örtlichen Baubehörde der Stadt Auerbach beschlossen und realisiert.

Razões

https://www.facebook.com/katrin.konig.1447

Wir wünschen dahingehende Einzelfallprüfungen. Es kann nicht weitere Jahrzehnte so weitergehen auch unseren nachfolgenden Generationen sind wir verpflichtet. Wir wünschen eine Aufhebung/ Umwandlung der Abrissverfügungen. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft haben aus der Vergangenheit gelernt, sind bereit angemessene Strafen der Behörden anzunehmen. Sie sind aber nicht bereit, ihr Geschaffenes der Abrissbirne zu überlassen. Denn jedes kleine Gartengrundstück in unserer wunderschönen Thüringer Heimat verbirgt wunderbare Zeiten in den Kreisen seiner Liebsten, seiner Familie. Diesen privaten Gedanken darf man nicht mit einer behördlichen Verfügung eines Abrisses zerstören.

Das Hauptziel unserer Interessengemeinschaft ist...

+++ Aufeinander zugehen und für beide Parteien eine annehmbare Lösung

finden! +++

Helft uns bitte, dass aus Ungerechtigkeit Recht wird!

Helft uns bitte mit eurer Unterschrift!

Eure Katrin König

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