Región: Alemania

Petiton das Recht auf Eheschließung mit Objekten

Peticionario no público.
Petición a.
Bürgerrecht
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  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Heiraten, was man liebt: Gleichberechtigung für Objektophile!

Selbstbestimmt leben und lieben – das sollte im Jahr 2016 eine Selbstverständlichkeit sein, auch für Objektophile! Darum fordern wir das Recht auf Eheschließung mit Objekten – ob Gebäude, Maschine, Videospiel-Figur oder RealDoll!

Razones.

Die Liebe zu Objekten wurde im öffentlichen Diskus lange verschwiegen, lächerlich gemacht oder als alberner Fetisch abgetan. Größere und auch positivere Aufmerksamkeit gewann die Objektophilie zunächst durch zwei Frauen – Eija-Riitta Eklöf-Berliner-Mauer, die 1979 in einer privaten Zeremonie die Berliner Mauer heiratete und sich seit dem Mauerfall als Witwe betrachtet, sowie Erika Eiffel, die den Pariser Eiffel-Turm ehelichte. Sie gaben vielen weiteren Menschen den Mut, sich öffentlich zu ihren Gefühlen und ihren Objekt-Partnern zu bekennen. Auch die Arbeiten von Sexualwissenschaftlern wie Prof. Volkmar Sigusch und Dr. Amy Marsh („Love among the objectum Sexuals“) haben zur Destimatisierung der Objektophilie beigetragen. Ein großes Medienecho in den letzten Jahren fand bspw. die Hochzeit von SAL9000 und Nene Anegasaki, einer Videospiel-Figur aus dem Nintendo-Spiel Love Plus, die Eheschließung von Lee JinGyu mit seinem geliebten dakimakura, einem japanischen Manga-Kissen und die Dreiecksbeziehung von Davecat, der mit gleich zwei RealDolls, einer Ehefrau und einer Geliebten, zusammenlebt. Die rechtliche Anerkennung dieser Zeremonien und privaten Eheschließungen ist in den meisten Fällen nicht gegeben. In Japan gab es bereits eine erste Online-Petition mit über 500 Unterschriften für die Legalisierung der Hochzeit mit zweidimensionalen Charakteren wie bspw. Videospiel-Figuren und so fragen auch wir: Warum sollte Objektophilen die offizielle Anerkennung ihrer Partnerschaft versagt bleiben? Das Recht auf Liebe gilt unabhängig von der sexuellen Orientierung eines Menschen – natürlich stets mit der Einschränkung, dass damit keine Rechte einer anderen Person oder eines anderen Lebewesens beeinträchtigt werden! Wer selbst keine Gefühle für Gegenstände empfindet, kann die romantische und/oder erotische Liebe eines Objektophilen natürlich nicht direkt „nachvollziehen“, aber dennoch als allgemein menschliche Regung begreifen und anerkennen. Liebe macht glücklich – das weiß jeder. Warum sollten wir uns also ausgerechnet der Liebe zu Objekten in den Weg stellen? Die menschliche Sexualität ist bunt und vielfältig, und so wie sich die einen eben in Männer, Frauen, beide Geschlechter oder ganz geschlechts-unabhängig verlieben, verlieben sich Objektophile eben in Objekte, also Gegenstände. „Ausgesucht“ haben sich Objektophile ihre sexuelle Orientierung nicht ebenso wenig wie andere Menschen ihre Hetero-, Homo- oder Bisexualität. Und so wie die einen eine Präferenz für rote Wuschellocken, muskulöse Oberarme oder ein charmantes Lachen haben, haben auch Objektophile Präferenzen – beispielsweise für besonders beeindruckende Stahlkonstruktionen, ästhetisch gestaltete Oberflächen oder andere Eigenschaften. Objektophile empfinden das geliebte Objekt nicht als „Partnerersatz“, sondern als vollwertigen Partner – als das, was es ist, als Objektwesen mit eigener Identität, Körperlichkeit und Gefühlen. Die Gefühle, die sie für ihre geliebten Objekte entwickeln, kennt jeder: von den ‚Schmetterlingen im Bauch‘ über die erste Verliebtheit bis hin zu einer tiefen emotionalen Bindung incl. sexueller Begierde, Eifersucht, und Trauer beim Verlust des geliebten Gegenstandes.Wir setzen uns dafür ein, dass jeder nach seiner Fasson glücklich werden darf und fordern deshalb das Recht auf Eheschließung mit Objekten! - Objektophilie ist keine Entscheidung für einen „Lifestyle“, sondern eine angeborene Orientierung! Sie darf – ebenso wenig wie jede andere sexuelle Orientierung auch – nicht diskriminiert werden! - Die Liebe eines Objektophilen zu einem Objekt hat keinerlei negative Auswirkungen auf andere Menschen! Da der Partner ein „Gegenstand“ ist, wird selbst bei Beziehungsproblemen kein anderer Mensch seelisch oder körperlich verletzt, missbraucht oder traumatisiert. - Die Eheschließung eines Objektophilen mit seinem geliebten Objekt verursacht keinerlei Kosten für die öffentliche Hand! Anders als Eheschließungen mit menschlichen Partnern sind hier keinerlei Einnahmeverluste oder Mehrkosten, bspw. durch Steuervorteile oder Witwenrenten zu erwarten. - Die Ehe mit Objekten ist zudem auch für das öffentliche Gesundheitssystem kostenneutral: Anders als in Mensch-Mensch-Beziehung kann bei Objektophilen die Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten wie auch die gewollte oder ungewollte Empfängnis mit nahezu völliger Sicherheit ausgeschlossen werden. Auch die Mitversicherung von Familienangehörigen bei der Krankenkasse ist hier kein Thema. - Die offizielle Anerkennung von Eheschließungen mit Objekten leistet einen wichtigen Abbau zum Abbau gesellschaftlicher Vorurteile!

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