Erfolg

Pflegeversicherung -Leistungen- - Vorfinanzierung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

45 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

45 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...daß Pflegeversicherte nicht mehr zur Vorfinanzierung von Versicherungsleistungen gezwungen werden können und auch daß auch bei Leistungen der Pflegeversicherung die Zuzahlungsbefreiung der ges. Krankenkasse gilt. Weiterhin möge man beschließen, daß die Pflegekassen bei langandauernder Rückzahlung zum Zinsersatz verpflichtet werden können.

Begründung

Meine Ehefrau bekam von Ihrer Pflegekasse eine Rampe finanziert. Im Bewilligungsbescheid wurde sie verpflichtet, die Kassenleistung vorzufinanzieren, die Rückzahlung würde unter Abzug von 10% Eigenanteil erfolgen. Da die Rampe unbedingt erforderlich war, konnten wir nicht auf sie verzichten wegen dieser finanziellen Knebelbestimmung. Der Betrag von ca. 1500,-- Euro mußte der gut verzinslich angelegten Notreserve entnommen werden, kostet uns also nicht nur den Vorschuß sondern je nach Zahlungsmoral der Kasse auch erhebliche Zinsverluste. In den Beschluß möge einfließen, daß die so erzwungenen Zuzahlungen den Versicherten zurückerstattet werden müssen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.10.2008
Petition endet: 06.01.2009
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Hans-Jürgen Wecke

    Pflegeversicherung -Leistungen- Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Pflegeversicherte nicht mehr zur Vorfinanzierung
    von Versicherungsleistungen gezwungen werden können und dass auch bei
    Leistungen der Pflegeversicherung die Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen
    Krankenkasse gilt. Weiterhin möge man beschließen, dass die Pflegekassen bei
    langandauernder Rückzahlung zum Zinsersatz verpflichtet werden kann.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.

    Es handelt sich um eine... weiter

Noch kein PRO Argument.

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