45 Unterschriften
Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...daß Pflegeversicherte nicht mehr zur Vorfinanzierung von Versicherungsleistungen gezwungen werden können und auch daß auch bei Leistungen der Pflegeversicherung die Zuzahlungsbefreiung der ges. Krankenkasse gilt. Weiterhin möge man beschließen, daß die Pflegekassen bei langandauernder Rückzahlung zum Zinsersatz verpflichtet werden können.
Begründung
Meine Ehefrau bekam von Ihrer Pflegekasse eine Rampe finanziert. Im Bewilligungsbescheid wurde sie verpflichtet, die Kassenleistung vorzufinanzieren, die Rückzahlung würde unter Abzug von 10% Eigenanteil erfolgen. Da die Rampe unbedingt erforderlich war, konnten wir nicht auf sie verzichten wegen dieser finanziellen Knebelbestimmung. Der Betrag von ca. 1500,-- Euro mußte der gut verzinslich angelegten Notreserve entnommen werden, kostet uns also nicht nur den Vorschuß sondern je nach Zahlungsmoral der Kasse auch erhebliche Zinsverluste. In den Beschluß möge einfließen, daß die so erzwungenen Zuzahlungen den Versicherten zurückerstattet werden müssen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
29.10.2008
Petition endet:
06.01.2009
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Hans-Jürgen Wecke
Pflegeversicherung -Leistungen- Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Pflegeversicherte nicht mehr zur Vorfinanzierung
von Versicherungsleistungen gezwungen werden können und dass auch bei
Leistungen der Pflegeversicherung die Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen
Krankenkasse gilt. Weiterhin möge man beschließen, dass die Pflegekassen bei
langandauernder Rückzahlung zum Zinsersatz verpflichtet werden kann.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.
Es handelt sich um eine... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.