Reģions: Vācija
Petīcijas Plattformen-Steuertransparenzgesetz verhindern - Privatverkäufe werden ans Finanzamt gemeldet attēls
Patērētāju aizsardzība

Plattformen-Steuertransparenzgesetz verhindern - Privatverkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag
338 Atbalstošs 338 iekš Vācija

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

338 Atbalstošs 338 iekš Vācija

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

  1. Sākās janvāris 2023
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Diese Petition richtet sich gegen das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz, bei dem alle Privatverkäufe von den Verkaufsplattformen, also zum Beispiel eBay Kleinanzeigen, Vinted oder auch eBay, an die Finanzämter gemeldet werden müssen.

Dabei werden hochsensible Daten wie Vor- und Nachname, die Steueridentifikationsnummer und sogar die Bankkontodaten automatisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt.

Übersteigen diese Verkäufe eine Grenze von 2000€ im Jahr, fällt eine Abgabe für den Verkäufer an. Verkauft man beispielsweise ein Auto, muss man auf diesen Verkauf und etwaige weitere innerhalb eines Jahres Abgaben zahlen.

Eine Abgabe auf Dinge, die bereits gekauft und damit auch besteuert wurden. Es ist also nur ein weiterer Weg, Dinge doppelt und dreifach zu besteuern.

Einige Anbieter werben auf ihren Portalen damit, nicht genutzte Dinge zu verkaufen und ihnen so eine Weiterverwendung zu geben. Diesen Nachhaltigkeitsansatz torpediert dieses Gesetz förmlich. Künftig wird man sich als Privatverkäufer gut überlegen, ob man so manche Sachen nicht vielleicht eher wegschmeißt und sich den Stress spart. Kann das sinnvoll sein?

Pamatojums

Es muss verhindert werden, dass der Staat auf bereits besteuerte Artikel erneut Steuern erheben kann. Diese neue Regelung betrifft uns alle und am meisten diejenigen, die schon jetzt wenig haben.

Paldies par atbalstu , Marlene Rapp no Osnabrück
Jautājums iniciatoram

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Jaunumi

Debates

Dieses Gesetz, dreht die beweislast um, so daß wir nachweisen müssen nur unsere alten Sachen zu verkaufen! Die Umkehr der beweislast ist in unserer Rechtsform einmalig und darf es nicht geben! Es ist nur ein Überwachungs Gesetz, nicht mehr und nicht weniger! Der Staat hat keinerlei Recht uns auszuspionieren!

Einkünfte aus Gewerbe mussten schon immer versteuert werden, unabhängig einer Meldung. Es werden Fälle zur Überprüfung gemeldet. Hat nichts damit zu tun, dass man ab Betrag X zahlt. Die Übertragung kann man kritisieren, wobei die Behörde eh diese Daten haben dürfte. Gebrauchtwaren wurden schon immer "doppelt" besteuert. "Privatverkäufer" betrifft das eh nicht. Es ist auch nicht wirklich sinnvoll wenn sich Händler noch mit verschiedenen Steuersätzen rumschlagen müssen.

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