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Kraftfahrt-Bundesamt
Jeder Autoliebhaber kennt das Problem: Man möchte auf seinem Fahrzeug andere Alufelgen fahren, diese haben aber leider keine passende ABE.
Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B.: 1. Der Felgenhersteller hat die Felge für das Fahrzeug aus diversen Gründen einfach nicht testen lassen. 2. Die Felgen sind älter als das Fahrzeug, das Fahrzeug wurde einfach nicht nachträglich in die ABE eingetragen. 3. ...
Voraussetzung für meine Forderung: Das Fahrzeug ist im Originalzustand!
(Foto Quelle: ADAC)
Себеп
Vorschlag, man prüft für ein Fahrzeug alle wichtigen technischen Daten im Bezug auf die Rad-/Reifenkombination wie z.B.: Reifen: Reifenbreite, Höhen-Breite-Verhältnis, Reifenbauart, Felgendurchmesser, Lastindex und Geschwindigkeitsindex, ... Felge: Felgenbreite, Felgendurchmesser, Einpresstiefe, Radnabendurchmesser, Felgenhornausführung, max. zulässige Last, Lochkreis, zu verwendende Schrauben, ...
Und alle Rad-/Reifenkombinationen die diesen Daten entsprechen und allgemein zugelassen wurden, dürfen gefahren werden. Egal von welchem Hersteller, Baujahr, usw.
Vorteile Endverbraucher: So entfallen unnötige Kosten beim TÜV und der ganze Papierberg verschwindet. Vorteil Polizei: Einfachere Prüfung bei Kontrollen. Vorteil Hersteller (Felgen): Entfall von Kosten für die Zulassung speziell für jedes Auto
Gegenargumente können gern mit konstruktivem Nachweis angebracht werden.