Raserunfall mit Todesfolge in Mönchengladbach - Ist kein Mord!!!

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Text žádosti

Der Raserunfall am Freitag, am 16.06.2017 mit Todesfolge in Mönchengladbach, wird laut Staatsanwaltschaft als Mord gewertet. Mord liegt nach § 211 Strafgesetzbuch nicht vor. (siehe Begründung)


Nach § 211 StGB (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

In dem Fall Manuel S., lag keine Mordlust vor. Sondern eher eine aus einem Affekt heraus entstandene Tragödie. Was durch die Medien noch nicht an die Öffentlichkeit gelangt ist, dass der Fahrer Manuel. S. in die Gegenfahrbahn geraten ist,weil er abgedrängt worden ist. Manuel. S. hatte nicht den Vorsatz in den Gegenverkehr zu fahren, geschweige denn jemanden in Gefahr zu bringen oder sogar zu töten.

Manuel S. 28 Jahre alt, geht einem Beruf nach und lebt in geordneten Verhältnissen. Jeder der ihn kennt, weiß das er ein liebenswerter, zuverlässiger hilfsbereiter Mensch ist, der umsichtig mit einem gesunden Gerechtigkeitsinn anderen Menschen gegenüber tritt.

Manuel S. ist kein Mörder !!!

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