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Raumordnung und Bauplanung - Änderung von u. a. § 35 BauGB (Zuführung leerstehender Gebäude im Außenbereich zur Wohnnutzung)

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  1. Algatatud 2018
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Der Deutsche Bundestag möge in dem bevorstehenden Bundeswohnungsgipfel beschließen, dass der § 35 und andere Vorschriften des BauGB so abgeändert wird, dass leerstehende Gebäude im Außenbereich einer sinnvollen Wohnnutzung zugeführt und somit bestehende Werte erhalten und genutzt werden können. Diese Möglichkeit sollte nicht nur Landwirten, sondern nach dem Grundgesetz der Gleichbehandlung allen Eigentümern entsprechender Gebäude gewährt werden. Weitere Unterlagen werden per Postweg übersandt.

Selgitus

Es werden hunderttausende Wohnungen benötigt. Im Bundesgebiet gibt es vermutlich tausende leerstehende Räumlichkeiten oder Objekte, die einer bedarfsgerechten Wohnnutzung zugeführt werden könnten, wenn die entsprechenden Vorschriften und §§ des Bundesbaugesetzbuches (insbesondere § 35) dahingehend geändert würde, dass Vorhaben, die zur Schaffung von Wohnraum oder Einrichtungen im Außenbereich auch für Nichtlandwirte möglich ist. Der Begriff der Sondersituation nach § 35 des Bundesbaugesetzbuches (BauGB) im Außenbereich sollte sich nicht nur auf landwirtschaftliche Objekte und Biogasanlagen beschränken, sondern sich auch für gewerbliche, soziale und wohnwirtschaftliche Zwecke erstrecken.Auch von der EU wird für derartige Vorhaben der Nutzungsänderung geworben, um möglichst wenig gutes Ackerland in Bauland umwandeln zu müssen.Unter dem Begriff der Privilegierung für landwirtschaftliche Vorhaben im Außenbereich, werden zum Teil in nicht nachvollziehbarer Weise riesige Objekte in Gottes freier Natur errichtet, mit dem Ergebnis, einer überdimensionalen Tierhaltung, die wie man in jüngsten Berichten entnehmen kann, erheblich zum vorherrschenden Klimaschaden beitragen.An einem Kleinstobjekt, wie dem hier geschilderten Fall, reiben sich Behörden in der Kommune und beim zuständigen Landratsamt in unvorstellbarer Weise.Jeder Sachbearbeiter versteckt sich hinter den derzeit gegebenen Vorschriften des Bundesbaugesetzbuches, gegen die auch nicht gut gemeinte Ratschläge und Unterstützung durch Rechtsanwälte helfen.Aus diesem Grund, ist es dringend notwendig, dass verhindernde Vorschriften, die nur den Landwirten unter dem Begriff Privilegierung dienlich sind, so abgeändert werden, dass auch Nichtlandwirte, sprich Privatpersonen, Gewerbetreibende und soziale Einrichtungen von einer Erleichterung provitieren. Mit der Möglichkeit zur Umwandlung von bestehenden Räumlichkeiten in Wohnraum könnten auf die Schnelle dringend benötigte Wohnungen geschaffen werden. Es bräuchte nicht künftig dringend benötigtes Ackerland in Bauland umgewandelt werden. Die Bauwirtschaft, die zwar derzeit gut ausgelastet ist, könnte durch den Umbau derartiger Objekte nachhaltig Arbeitsplätze sichern.Eine Gesetzesänderung ist desshalb dringend geboten.

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