Recht muss Recht bleiben! Juristische Fehler und vorgetäuschter Eigenbedarf?

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Grund der Sperrung

Petitionen, die aus subjektiver Sicht über (das Verhalten von) Personen oder Gruppen herabwürdigend und pauschal urteilen, werden beendet und gesperrt. Petitionen in denen pauschalisierende Zuschreibungen zu ganzen Menschengruppen getätigt werden, die sich nicht belegen lassen und lediglich die eigene Meinung widerspiegeln, sind ebenfalls unzulässig. Eine sachliche und begründete Kritik an öffentlichen Personen oder Gruppen in Bezug auf ihre öffentliche Tätigkeit ist zulässig.

Text der Petition

Ich möchte, dass Gerichte sich an den Maßstäben der nachvollziehbaren Vernunft ausrichten und sich nicht in juristischen Spielereien ergehen, welche dem gesunden Menschenverstand widersprechen. Die Begründungen sollen sachlich fundiert und logisch nachvollziehbar sein, sowie nicht einfach aus der Luft gegriffen, So sollen zum Beispiel zwei sich widersprechende Aussagen des gleichen Zeugen nicht durch ein Gericht so interpretiert werden, als handele es sich hierbei um die gleiche Aussage und damit die Faktenlage vollkommen verdreht werden. Auch soll ein Gericht nicht bemängeln, dass etwas nicht belegt worden wäre und so tun als existiere dies nicht, wo man niemals den Beleg für die belegbare Aussage eingefordert hat. Laut Art. 97 GG ist ein Richter unabhängig und nur dem Gesetzt unterworfen. Dieser Freiraum ist für die richterliche Unabhängigkeit wichtig, sollte aber andererseits nicht in Willkür umschlagen.


Seit 7 Jahren bin ich in einem Rechtsstreit wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf. Ich wurde mittels manchem scheinbaren Argument aus der langjährigen Mietwohnung geklagt. Derjenige für den auf Eigenbedarf geklagt wurde, zog nicht ein und es ging in einer Privatklage weiter. Die Klagen wurden abgewiesen, bis das BGH die Sache an das jeweilige LG, allerdings eine andere Kammer, zurück verwies. Diese II. Kammer wiest die Klage auch ab, was aufgrund der mangelnden Logik und in sich unschlüssigen Fakten wieder zu einem Verfahren beim BGH führte. Der BGH muss sich nun wiederholt mit einer mehr oder weniger klaren Sache beschäftigen. Eine solche Ressourcenverschwendung sollte weder im Sinne der Gerichte, noch im Sinne der Steuerzahler sein. Jetzt schlägt man dem Kläger eine Vergleichssumme von 5.000,- € vor und die sonstigen Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden. Dies steht bei einer anfänglichen Schadenssumme der Privatklage von zirka 26.000,- € in keinem Verhältnis, zumal man es bei der versuchten Reduzierung der Schadenssumme letztlich an stichhaltigen und logisch nachvollziehbaren Argumenten fehlen lässt. Das wir nach dem jahrelangen Kampf, den materiellen Aufwendungen, den zeitlichen und psychischen Belastungen noch letztlich bestraft werden sollen, ist für mich eine Schande. Es ist immer von dem armen Vermieter die Rede, aber man scheint trotz aller Fakten und Indizien nicht überlegen zu können, dass dessen Verhalten eventuell vollkommen unredlich sein könnte bzw. diesen Punkt scheint man nicht wahrnehmen zu wollen. Welches Leid hat der Vermieter mit seinem Verhalten schon über uns gebracht? Langsam wird mir klar, weshalb viele Menschen so enttäuscht von der Justiz und der Politik sind. Aber wir haben als aufrechte Menschen die Pflicht uns dem Unrecht entgegen zu stellen. Weiterhin bin zu Interviews und öffentlichen Gesprächen bereit, denn es bedarf einer Reinigung solcher Umstände. Viele Menschen haben wir in den vergangenen Jahren getroffen, welche in ähnlichen Situationen waren. Aber die Mehrheit hat nicht die Kraft, da es am Mut, am Geld, an der Zeit und vor allem an den Nerven fehlt. Wie heißt es doch: "Heute wir, morgen ihr!". Es gilt auch für die Schwachen zu kämpfen, da diese selbst nicht die Kraft haben.

Der Tiger vom Niederberg

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