Rechtsanwälte - Elektronisches Anwaltspostfach

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Ondersteunend 33 in Duitsland

De petitie is ingetrokken door de indiener

33 Ondersteunend 33 in Duitsland

De petitie is ingetrokken door de indiener

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

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Mit der Petition wird gefordert, den Zwang zur Teilnahme an dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach aufzuheben und den Anwältinnen und Anwälten die Entscheidung zu überlassen, ob sie an dem Anwaltspostfach teilnehmen wollen oder nicht.

Reden

In der Vergangenheit hat es mehrfach Datendiebstahl aus angeblich gesicherten Dateien bei verschiedenen Firmen gegeben. Das IT system des Deutschen Bundestags soll vor ungefähr zwei Jahren auch von einem Virus befallen worden sein. Die Skandale um Datendiebstahl beweisen, dass eine sichere Aufbewahrung von Daten nicht möglich ist. Rechtsanwälte sind aber nach § 43 a Abs 2 BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mit dieser Verschwiegenheitspflicht ist eine Aufbewahrung von Daten in einem Speicher, der nicht von dem/der Rechtsanwalt/in kontrolliert werden kann, nicht vereinbar, solange permanent Hacker in Systeme eindringen können. Daher haben sich Rechtsanwälte entschlossen, nur per Post oder Fax mit Gerichten oder Mandanten zu kommunizieren und elektronische Datenübertragung zu vermeiden, sofern die Mandanten damit einverstanden sind. Zur Zeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Hacker aus dem Anwaltspostfach (wenn es online ist) Daten stehlen und diese Daten im Internet verbreiten und der Anwalt / die Anwältin verdächtigt wird, Daten nicht ordnungsgemäß aufbewahrt zu haben, weil er/sie den Datendiebstahl durch Hacker aus dem elektronischen Anwaltspostfach nicht beweisen kann.Daher muß es jedem Anwalt selbst überlassen bleiben, ob er nach Absprache mit seinen Mandanten das Anwaltspostfach nutzt oder nicht.

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