Region: Thüringen

Rechtsrock vs. Versammlung

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
2 639 Stödjande 2 639 i Thüringen

Petitionen är avslutad

2 639 Stödjande 2 639 i Thüringen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2019
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Wir fordern die Thüringer Landesregierung und den Innenminister mit dieser Petition auf, im Namen der Thüringer Bevölkerung die zuständigen Versammlungsbehörden massiv bei der Versagung des Versammlungsstatus von Rechtsrockkonzerten zu unterstützen und die bestehende Rechtsprechung zum Schutz des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit umzusetzen. Mit einem ausgeurteilten Klageweg und dem daraus folgenden Urteil der Gerichte würde Rechtssicherheit für die Behörden und die Bevölkerung erreicht werden können.

Des Weiteren sollen Auflagenbescheide bzw. Versagungen als Versammlungen frühzeitig nach Versammlungsanmeldung an die Veranstalter versandt werden, um den Gerichten, bei einem evtl. Klageverfahren, ausreichend Möglichkeiten zur Abwägung und Prüfung der Umstände zu ermöglichen. Dazu könnte eine thüringenweite beratende und übergeordnete Behörde zur Unterstützung der bestehenden Versammlungsbehörden vorteilhaft sein, welche Versammlungen ab einer bestimmten Größe bearbeitet.

Wie wird die Petition begründet? Die Anzahl der rechtsextremistischen Musikveranstaltungen ist in den letzten Jahren, auch in Thüringen, massiv angestiegen. Waren es nach Zahlen der Mobilen Beratung in Thüringen (MOBIT) im Jahr 2014 noch 46, so waren es im Jahr 2017 bereits 60 solcher Musikveranstaltungen. Auch die Anzahl der TeilnehmerInnen stieg im selben Zeitraum von 1.740 Personen auf 9.400 Personen. Diese Entwicklung hat verschiedene Ursachen. Zwei dieser Ursachen liegen sicherlich im Umgang des Landes Thüringen mit den Bestrebungen einzelner rechtsextremistischer Personen. Hier sei der breite Zugriff auf Immobilien durch Personen des rechtsextremistischen Spektrums genannt, in denen diese Konzertveranstaltungen stattfinden können. Ein weiterer Umstand ist die Anmeldung dieser rechtsextremistischen Konzerte als Versammlungen. Dieser begünstigt außerordentlich die steigende Anzahl dieser Konzerte, da es den Organisatoren finanziell und logistisch einfacher gemacht wird, ihre Großevents durchzuführen. Die Polizei ist gezwungen, diese Veranstaltungen abzusichern, die Behörden organisieren ihre Infrastruktur und wesentliche Kosten dieser antidemokratischen Events werden auf die SteuerzahlerInnen umgelegt. Auch die Eingriffsschwelle der Behörden bei strafrechtlich relevanten Ereignissen ist höher - durch die Anerkennung dieser Konzertveranstaltungen als Versammlungen. Im Einzelnen führt das sogar zu rechtsfreien Räumen (in Themar zeigen des Hitlergrußes von hunderten Konzert Teilnehmerinnen). Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, welches wir derzeit nicht durch ein eigenes Thüringer Versammlungsgesetz modifizieren wollen. Jeder Deutsche soll auch weiterhin das Recht haben, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, um Meinungskundgabe zu betreiben. Auch die von Verwaltungsgerichten regelmäßig angeführte Selbstvergewisserung der Versammlungsteilnehmenden und die Kommunikation mit weiteren Teilnehmern zu politischen Ansätzen halten wir für außerordentlich wichtig in einer demokratischen Gesellschaft, vor allem für Minderheiten und selbst für Verfassungskritiker. Die UrheberInnen des Grundgesetzes haben mit der Versammlungsfreiheit ein elementares Grund- und Freiheitsrecht geschaffen. Dies erkennen wir ausdrücklich an. Der Art. 8 GG wurde geschaffen, um einzelnen Menschen oder Gruppen politisches Gehör und Öffentlichkeit zu verschaffen, (ohne Repressalien durch den Staat). Eine Gewinnerzielung zur Finanzierung der Lebensumstände der Veranstalter war sicherlich nicht beabsichtigt. Diese Motivlage der einzelnen Veranstalter sehen wir aber in der heutigen Praxis der Rechtsrockkonzerte, wenn sie als politische Kundgebungen angemeldet werden. Es werden beträchtliche Geldsummen in Form von Eintrittsgeldern, Versorgungsständen und Merchandisingartikeln umgesetzt. Die Einnahme von Geldern zur Kostendeckung bei Versammlungen stellen keinen Widerspruch zum Versammlungscharakter dar, was gerichtlich auch bestätigt worden ist. Die großen Differenzen zwischen Kosten und Gewinnen, die durchaus auf eine Gewinnerzielung der Veranstalter abzielt, wurde bisher jedoch noch nicht gerichtlich beurteilt. Da nach unserem Empfinden die Gewinnerzielung die primäre Motivation der Veranstalter dieser Rechtsrockkonzerte ist, werden diese auch entsprechend besucherfreundlich ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass das Gesamtgepräge dieser Veranstaltungen - aus Sicht eines unbeteiligten Beobachters -durchaus Vergnügungscharakter erhalten, um möglichst viele zahlende Menschen zu den Veranstaltungen zu gewinnen. Dies widerspricht jedoch dem Ansatz einer Versammlung, wie auch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2007 urteilte. Die Beobachtung dieser Rechtsrockkonzerte durch den Thüringer Verfassungsschutz brachte die Erkenntnis, dass es sich hierbei um Veranstaltungen handelt, „die mit den üblichen Rockkonzerten zu vergleichen sind…oder auch anderen großen Musikevents“ – „man verabredet sich…um ein lustiges Wochenende, einen lustigen Abend zu verbringen“ und „man zelebriert quasi das eigene rechtsextremistische Lebensgefühl“ . Dieses steht im Widerspruch zum Versammlungsrecht und wurde im Zuge der Aberkennung der „Fuckparade“ (und nachfolgend „Loveparade“) als Versammlung vom Bundesverfassungsgericht als elementares Argument angeführt. Im Wortlaut „Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fallen unter ihn (Versammlungsbegriff) ebenso wenig wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen oder die als eine auf Spaß und Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht sind, einerlei, ob der dort vorherrschende Musiktyp ein Lebensgefühl von so genannten Subkulturen ausdrückt oder dem Mehrheitsgeschmack entspricht“. Die Veranstalter der Rechtsrockkonterte argumentieren, Rechtsrockkonzerte seien politische Versammlungen, da politische Textinhalte musikalisch aufgeführt würden und politische Devotionalien verkauft würden. Diese Argumentation halten wir für falsch, da die Eigen- und Fremdwahrnehmung eines Rechtsextremisten durch seine politische Einstellung gegeben ist. Einer rechtsextremen Person wird ein politisches Lebensgefühl unterstellt, sonst sei es kein Rechtsextremist. Nur weil ein politisch denkender Mensch eine Tätigkeit ausübt, ist diese nicht gleich politisch motiviert. Einfacher gesagt als Beispiel: „Wenn ein politisch denkender Mensch ein Auto bei der KFZ-Zulassungsstelle anmeldet, ist dies nicht gleich ein politischer Akt, selbst wenn er ein Kennzeichen mit politischer Symboldeutung aussucht“. Es bleibt einfach nur ein Verwaltungsakt, der auch als solches von der zuständigen Behörde gewertet wird. Im Falle der Rechtsrockkonzerte wird das Lebensgefühl der RechtsextremistInnen dargestellt. Aber die bloße Zur Schau Stellung eines Lebensgefühls, und sei es auch politisch, reiche eben nicht zur Rechtfertigung einer Versammlung. Somit sind diese Veranstaltungen eben KEINE Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechtes nach Art. 8 GG. Vielmehr sind sie Mittel zum Zweck der Gewinnerzielung und haben nach dem Gesamteindruck einen Vergnügungscharakter. Die Einordnung dieser Veranstaltungen als Versammlungen durch das Thüringer Innenministerium und den Thüringer Versammlungsbehörden halten wir für falsch. Rechtsrockkonzerte in dieser derzeitigen Ausgestaltung sind keine Versammlungen! Des Weiteren sehen wir als Problem an, dass die Auflagenbescheide bzw. die wenigen Versuche der Versagungen dieser Konzerte als Versammlungen zumeist sehr kurzfristig vor dem Veranstaltungstermin von den Versammlungsbehörden an die Veranstalter zugestellt worden sind, obwohl die Anmeldungen für diese Veranstaltungen schon seit mehreren Monaten in den Versammlungsbehörden eingegangen waren. Dadurch haben die zuständigen Gerichte, bei Klageverfahren, kaum die Möglichkeit einer angemessenen Prüfung. Dies wurde bereits von mehreren Gerichten in Thüringen konstatiert, wie auch vom OVG Weimar am 12.07.2017. In der durch die Versammlungsbehörde verursachten Kürze der Zeit, durch eine sehr späte Zustellung des Bescheides an den Veranstalter, entschieden die Gerichte verständlicher Weise im „Einstweiligen Verfahren“ zugunsten des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und erkannten den Versammlungsstatus dieser Veranstaltungen an. Auch wurde hier eine mangelnde Argumentation der zuständigen Versammlungsbehörde angemahnt. Weiterhin wurde in keinem bekannten Rechtsstreit mit den Veranstaltern der Rechtsrockkonzerte die Möglichkeit einer Fortsetzungsfestellungsklage nach „einstweiligen Verfügungen“ durch Landratsämter bekannt. Auch hier sollte das Innenministerium die Landratsämter bestärken und unterstützen um rechtliche Sicherheit zu erlangen.

Länk till petitionen

Bild med QR-kod

Avrivningslapp med QR-kod

ladda ner (PDF)

Nyheter

  • Zu der Petition gingen auf der Petitionsplattform über 2.600 Mitzeichnungen ein. Die Initiatoren der Petition haben weitere über 18.000 auf einem privaten Petitionsportal gesammelte Mitzeichnungen sowie 430 handschriftliche Unterschriften zu der Petition eingereicht. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses hat der Petitionsausschuss in seiner 67. Sitzung am 4. April 2019 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse (Innen- und Kommunalausschuss sowie Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz) eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung hatte die Petentin mit Ihren Unterstützern die Gelegenheit, die bestehenden Probleme zu verdeutlichen und in einen argumentativen Austausch mit dem ebenfalls... vidare

Inga PRO-argument ännu.

Aber Konzerte sind doch supa und geil. Warum wollt Ihr diese Vielfalt nicht,? Auch in der Musik muß Vielfalt sein. Nur so wird das leben bunt..

Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu