Reģions: Vācija

Reformierung der Hinterbliebenenrenten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Hinterbliebenenrenten dahingehend reformiert werden, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die zur Kürzung von Rentenauszahlungen führen, auch bei Verlusten berücksichtigt werden und somit andere anrechenbaren Einkünfte mindern können (wie bei der Steuer auch).

Pamatojums

Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens führen Verluste bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, z.B. durch Investitionen oder Sanierungen, zu einer Minderung des zu versteuernden Einkommens.Die Rentenkasse zieht bei Ansprüchen nach neuem Recht positives Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zur Anrechnung heran, welches zur Kürzung der Rentenauszahlung führt.Besteht jedoch in einem Steuerjahr ein Verlust aus Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, wird dieser von der Rentenkasse nicht berücksichtigt. Gerecht wäre, wenn ein Verlust genauso behandelt würde wie bei der Steuer und mit anderen Einkommensarten z.B. dem "anzurechnenden Arbeitseinkommen“ "verrechnet" würde und dieses in dem Rentenjahr mindern würde.Bei dien Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht werden alle (!) positiven Einkünfte berücksichtigt: Zinsen, Mieten, Arbeitseinkommen oder Arbeitsersatzeinkommen, 450€-Job, usw. Jede legale Einkommensart führt zu Abzügen bei der Auszahlung der Rente, für die der Partner lange Jahre gearbeitet und eingezahlt hat und welche die Versorgung einer Ehe-Gemeinschaft auch nach dem Tod sicherstellt. Wie bei den Steuern auch, sollte ein Hinterbliebener jedoch die Möglichkeit haben, seine für die Auszahlung der Rente "anrechenbaren Einkünfte" zu beiden Seiten hin-zu beeinflussen. Es ist nicht gerecht, wenn nur die positive Seite schlicht immer zu Abzügen führt, die Verluste aber außer Acht gelassen werden!

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 22.09.2019
Petīcija beidzas: 20.12.2019
Reģions: Vācija
Kategorija:

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