Regione: Germania

Regelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung/Bußgeldkatalog im Hinblick auf Bundesautobahnen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Supporto 6 in Germania

La petizione è conclusa

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La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass in der Straßenverkehrs-Ordnung und im Bußgeldkatalog aus dem Begriff "außerorts" die Bundesautobahnen herausgenommen werden und dass für die Bundesautobahnen eigene Regelungen in der Straßenverkehrsordnung und im Bußgeldkatalog festgelegt werden, die den Besonderheiten der Bundesautobahnen angepasst sind, weil sich die Bundesautobahnen von den anderen "außerorts" - Strassen in erheblicher Weise unterscheiden.

Motivazioni:

Mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages und des Deutschen Bundesrates kein Tempolimit auf den Bundesautobahnen einzuführen und mit der Gründung einer Bundesautobahn GmbH durch den Bund hat die deutsche Regierung gesetzlich verankert, dass die Bundesautobahnen einen sehr wichtigen Sonderstatus im deutschen Strassenwesen haben.Bundesautobahnen sind die sichersten Straßen Deutschlands. Laut BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen) wurde 2017 mit etwa 246 Milliarden Kilometern fast ein Drittel (genau 32,58 %) des gesamten Straßenverkehrs auf den Bundesautobahnen abgewickelt. Der Anteil der Verkehrsunfälle mit Personenschaden lag 2017 auf den Bundesautobahnen laut BAST aber nur bei 6,91 %. Zum Vergleich lag der Anteil der Verkehrsunfälle mit Personenschäden auf den Bundes-, Landes- und Kreisstrasse (also den normalen "außerorts" Strassen) lt. BAST bei 24,7 %. Das sind mehr als 3,5 mal soviel Verkehrsunfälle mit Personenschäden wie auf den Bundesautobahnen. Da in Deutschland die gleichen Fahrer*Innen und die gleichen Kraftfahrzeuge die normalen Straßen und die Bundesautobahnen benutzen , sind die sehr niedrigen Unfallzahlen auf den Bundesautobahnen ausschließlich auf die Besonderheiten der Bundesautobahnen zurückzuführen.Auf Bundesautobahnen gibt es keinen Gegenverkehr auf der gleichen Fahrbahn, keine Kreuzungen, keine Ampeln, keine Linksabbieger, keine Fahrräder, keine Fußgänger, keine scharfen Kurven, keine 90 Grad Einfahrten und keine parkenden Autos am Straßenrand. Es gibt eine frühzeitige und sehr übersichtliche Beschilderung. Es gibt immer mehrere Fahrbahnen nebeneinander, Einbiege – und Abbiegespuren, die häufig mehrere hundert Meter lang sind, Mindestgeschwindigkeiten und damit einen relativ gleichmäßigen Verkehrsfluß, u.v.a.m.Bei den "außerorts" Straßen mit Ausnahme der Bundesautobahnen gibt es Gegenverkehr auf der gleichen Fahrbahn, Kreuzungen, Ampeln, Linksabbieger, Fahrräder, Fußgänger, scharfe Kurven, 90 Grad Einfahrten und parkende Autos am Straßenrand u.v.a.m. Die Beschilderung ist teilweise sehr unübersichtlich. Nur in sehr seltenen Fällen gibt es mehrere Fahrbahnen nebeneinander. Mindestgeschwindigkeiten sind nicht vorgesehen.Heute werden Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsübertretungen u.ä. "außerorts" pauschal mit den gleichen Geldbußen, Punkten und Fahrverboten geahndet, egal ob die Ordnungswidrigkeit auf einer normalen "außerorts" Straße oder auf einer Bundesautobahn festgestellt wird. Das widerspricht den oben aufgeführten Daten und Fakten in erheblichem Maße und sollte deshalb dringend geändert werden.Mit der beantragten Änderung besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Unfallzahlen auf den Bundesautobahnen noch deutlich weiter verringert werden, wenn neue Ordnungswidrigkeitsmassnahmen auf den Bundesautobahnen den vorliegenden Besonderheiten der Bundesautobahnen angepasst werden.Peter - Hein Grunwald

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