Regelungen zur Hinterbliebenenrente - Anerkennung von spanischen Lebenspartnerschaften zwischen gemischtgeschlechtlichen Partnern in Bezug auf Witwen- bzw. Witwerrente

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Støttende 11 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

11 Støttende 11 inn Deutschland

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  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Im Hinblick auf die Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwen- oder Witwerrente fordere ich eine rechtliche Gleichstellung der im Ausland begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaften von heterosexuellen deutschen Paaren (z. B. die seit vielen Jahren mögliche "pareja de hecho" in Spanien) mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Grunnen til

In Spanien/Kanarische Inseln können deutsche hetero- und homosexuelle Paare an Stelle der Ehe auch eine eingetragene Lebensgemeinschaft (pareja de hecho) eingehen. Lebensgemeinschaften heterosexueller Paare werden von der deutschen Rentenversicherung zum Bezug von Hinterbliebenenrente aber nicht anerkannt - anders als die von homosexuellen Paaren. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob die eingetragene homosexuelle Lebensgemeinschaft in Deutschland oder Im Ausland (Spanien) geschlossen wurde. Heterosexuelle Paare mit eingetragener Lebensgemeinschaft werden also benachteiligt. Es kann nicht damit argumentiert werden, heterosexuellen Paaren stünde ja die Möglichkeit der Eheschliessung zur Verfügung. Diese Möglichkeit steht homosexuellen Paaren in Spanien ebenfalls zur Verfügung, demnächst auch in Deutschland.

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