Reģions: Vācija

Regelungen zur Leistung der Ausbildungsförderung

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
62 Atbalstošs 62 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass BAföG nicht in erster Linie für eine aller erste Ausbildung/Studium zur Verfügung steht, sondern für eine selbst ausgewählte Ausbildung/Studium. Egal ob es Ausbildung/Studium Nummer 1, 2 oder 3 ist, sofern vorher kein BAföG beansprucht wurde.

Pamatojums

Jemand der 4 Semester studiert hat, wobei es egal ist ob die Person zuvor BAföG beansprucht hat oder nicht, hat nach einem Studienwechsel keinen Anspruch mehr auf BAföG es sei denn man kann einen unabweisbaren Grund angeben. Wie einen ärztlichen Nachweis, dass man für das Studium aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geeignet ist. Ein Chemiker der gegen Chemikalien allergisch ist, wird als Beispiel genannt. Also als junger, gesunder und motivierter Bürger hat man keine Chance.Das Infoblatt über den Fachrichtungswechsel ist irreführend. Gleich zu Beginn und allgemein wird mehrfach angedeutet, dass man zuvor BAföG beansprucht hatte. Erst im Gesetzestext heißt es konkret, dass es egal ist ob man zuvor BAföG beansprucht hat oder nicht. Diese Fragen stelle ich nun unter der Voraussetzung, dass man nach BAföG-Rechner Anspruch auf Förderung hätte.Die Frage um die sich alles dreht: Wieso fällt jemand unter diese Regelung, der zuvor nie BAföG beansprucht hatte? Ist es gerechtfertigt, dass die allererste Anfrage auf Förderung verwehrt wird? Der Staat wurde zuvor nie mit BAföG belastet, also wieso sollte die Chance verwehrt werden? Wieso interessiert es das BAföG-Amt was man vorher gemacht hat, wenn es zuvor nicht betroffen war? Muss ich erst krank werden, damit geholfen wird?Was ist der hinterlegte Gedankengang, der beim Beschluss dieses Gesetzes festgelegt wurde?Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass die Gesetzgebung um das BAföG diesen Fall bisher nicht Sachgerecht behandelt hat und meine Forderung eine Lösung des Problems ist, die nicht all zu kompliziert ist. Alle anderen Regelungen würden nach wie vor gelten, wenn die Person zuvor BAföG beansprucht hätte. Zudem wäre das ein Schritt für mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich.

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