Kraj : Nemecko

Regelungsänderung hinsichtlich der Amtsausstattung von Abgeordneten (keine Erstattung der Aufwendungen von Inlandsflügen)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Preposielanie

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Regelungen über die sogenannte Amtsausstattung von Abgeordneten dahingehend geändert wird, dass die Aufwendungen für Inlands-Flüge grundsätzlich nicht mehr erstattet werden und zwar auch dann, wenn sie in Ausübung des Mandates anfallen.

Dôvody

Flugreisen sind die klimaschädlichste Art des Reisens. Solange dieser Sachverhalt anhält und wir die vereinbarten Klimaziele überschreiten, müssen Flugreisen angesichts des dramatischen Klimawandels deutlich eingeschränkt werden! Alle Abgeordneten sind dazu aufgerufen mit vorbildlichem Beispiel und Rücksicht auf die natürlichen Lebensgrundlagen aller Menschen ihr Reiseverhalten dementsprechend zu ändern. Dies gilt insbesondere, weil die möglichen Kompensationsmaßnahmen völlig unzureichend sind und deren Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Ergebnis der Gesamt-CO2-Belastung nicht zu erkennen sind. Die Möglichkeiten einer CO2-Kompensation sind völlig ungeeignet, um die mit dem Flugbetrieb einhergehenden Umwelt- und Klimaschäden abzudecken. Zur Steigerung des Klimabewusstseins ist es unerlässlich, dass der Verursacher mit seinen Auswirkungen konfrontiert wird. Vermutlich werden wir erst dann eine Verhaltensänderung bekommen, wenn der betreffende Abgeordnete selbst dafür aufkommen muss. Dabei muss man in Kauf nehmen, dass die Wahrnehmung von Terminen an unterschiedlichen Orten gegebenenfalls nicht mehr im bisherigen Umfang möglich sein wird. Dies darf jedoch niemals die Rechtfertigung für einen damit einhergehenden Klimaschaden sein. Die existierenden Regelungen hinsichtlich der Amtsausstattung sind auch ohne die Übernahme von Kosten für Inlandsflüge völlig ausreichend zumal jeder Abgeordnete eine 1. Klasse Freifahrtkarte der Bahn bekommen hat.Zur Verdeutlichung hier noch einmal einen Auszug der aktuell gültigen Regelungen:Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2019 bei monatlich 4.418,09 € liegt.Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn!Der bisherige Zusatz: "und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen." würde damit entfallen!

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