Regiune: Turingia

Rente auf Verpflegungsgeld

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
141 141 in Turingia

Petiția a fost eliminată de pe platformă

141 141 in Turingia

Petiția a fost eliminată de pe platformă

  1. A început mai 2022
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition?

Herstellung eines einheitlichen Rechtszustandes für alle ehemaligen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR und Novellierung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606, 1677), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2072) geändert worden ist

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Entscheidung der Landesregierung in ihrer Sitzung vom 11. Mai 2021, bekannt geworden durch Schreiben von Ministerialdirigent Michael Schulz an die Gewerkschaft der Polizei

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

Thüringer Landesregierung

Wie wird die Petition begründet?

In Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 23.08.2007 zur Rentenwirksamkeit der Jahresendprämie der DDR (Az.: B 4 RS 4/06 R) war auch die Frage zu klären, ob das Verpflegungsgeld der DDR-Volkspolizei rentenwirksam ist. Brandenburg zahlt seit 2009 seinen ehemaligen Volkspolizisten Rente unter Berücksichtigung des Verpflegungsgeldes. Das Bundessozialgericht und mehrere Landessozialgerichte haben dazu zum Teil sehr unterschiedlich geurteilt. Zuletzt hat das BSG am 09.12.2020 festgestellt, das das Verpflegungsgeld die Rente nicht erhöht (Az.: B 5 RS 1/20 R). In Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind eine Vielzahl bestandskräftiger Rentenbescheide unter Berücksichtigung des Verpflegungsgeldes erlassen worden. Nach dem Urteil des BSG wurden keine solchen Bescheide mehr erlassen. Bei künftigen Rentenerhöhungen soll der Rentenanteil aus Verpflegungsgeld "abgeschmolzen" werden. Sachsen und Thüringen zahlen keine Rente aus dem Verpflegungsgeld. Der gleiche Lebenssachverhalt wird in den Ostländern und Berlin völlig unterschiedlich behandelt. Die Rechtsanwendung kann nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland man wohnt (Anlage)

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert

werden?

Die Petition richtet sich auf eine Novellierung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG). Darin soll geregelt werden, dass das Verpflegungsgeld der ehemaligen Deutschen Volkspolizei der DDR rentenwirksam als Einkommen anerkannt wird und damit rentenwirksam ist. Damit würde ein einheitlicher Rechtszustand hergestellt, die Rechtsanwendung in allen betroffenen Bundesländern vereinheitlicht und der Rechtsfrieden unter den Betroffenen und deren anspruchsberechtigten Hinterbliebenen wiederhergestellt.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Die juristische Aufarbeitung ist mit dem o.g. Urteil des Bundessozialgerichtes abgeschlossen. Die unterschiedliche Rechtsauslegung und -anwendung hält jedoch an. Die Landesregierung lehnte eine weitere Befassung mit dem Kabinettsbeschluss vom 11.05.2021 ab.

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