Lūgums ir adresēts:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Jeder sollte zuerst 45 Jahre lang gearbeitet haben um in Rente gehen zu dürfen!
Wenn jemand sehr lange studiert hat und erst sehr spät ins Berufsleben einsteigt und dann erst seine Steuern zahlt, dann sollte dieser Mensch erst mit der Vollendung der 45 Pflichtarbeitsjahre in Rente gehen dürfen!
Und wer noch nie in Deutschland gearbeitet hat, der darf einfach kein Arbeitslosengeld oder irgendeine Rente beziehen dürfen, es sei denn, dieser Bürger ist mit jemanden verheiratet der arbeiten geht.
Pamatojums
Es ist ungerecht, dass man lange studieren kann und dann nur noch ein paar Jährchen zu arbeiten hat und dann nach weniger als 45 Arbeitsjahre in Rente gehen darf.
In der Studienzeit verdient man kein Geld, es sein denn man hat einen Minijob, der dann auf das Berufsleben angerechnet werden kann, weil dadurch auch wiederum Steuern bezahlt werden.