Migration

Retten Sie eine anständige armenische Familie vor der Zwangsabschiebung in den Tod

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
54 Soutien

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

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  1. Lancé 2019
  2. Collecte terminée
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  5. Echoué

Wir wollen die Abschiebung einer Familie aus Armenien verhindern. Die 5-köpfige Familie ist seit ca. 3 1/2 Jahren in Deutschland, weil Sie in Armenien aus Regierungskreisen mit dem Tod bedroht werden. Die Familie ist sehr gut integriert, haben sich nichts zu Schulden kommen lassen. Die Kinder sind sehr gut in die Schulen integriert.

Der Vater arbeitet seit gut einem Jahr als Kunstschmied in einer Kunstschmiede in Mönchengladbach. Dies ist ein Berufszweig, in dem großer Fachkräftemangel herrscht. Der Firmenchef möchte verhindern, dass die Familie ausgewiesen wird, weil er den Mann dringend in seiner Firma braucht.

Raison

Trotz zweimaligem Widerspruch wurden der Familie die Umstände ihrer Flucht nicht geglaubt und sie wurden als Wirtschaftsflüchtlinge abgestempelt.

Das kann und darf nicht sein. Ich begleite die Familie seit 3 Jahren und ich kann nicht verstehen, dass solch grundehrliche und anständige Menschen, die sich nicht vom Staat fortbringen lassen, abgeschoben werden sollen, in den Tod in Armenien. Der Mann ist mit seiner Familie Steuerzahler und sehr bemüht, seine Familie selber zu ernähren. Deshalb bitte ich Sie, die Familie nicht abzuschieben. Da das Abschiebeverfahren bereits eingeleitet wurde, besteht dringender Handlungsbedarf.

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Trotz zweimaligem Widerspruch wurde das Asylgesuch abgelehnt? Tja, dann hilft nichts, dann sollte freiwillig ausgereist werden, wenn das nicht erfolgt, m u s s abgeschoben werden. Armenien gilt aufgrund der sehr geringen Anerkennungsquoten als sicherer Herkunftsstaat, auch wenn es für die Familie sicherlich wirtschaftlich schwieriger wird. Und....dem Verfasser der Petition ist sicherlich bewusst, dass im Asylverfahren gelogen wird, dass sich die Balken biegen, die von ihm vorgebrachten Behauptungen konnten wohl nicht nachgewiesen werden, weshalb die Ablehnung erfolgte.

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