Region: Die Präsidentin des Landtags NRW, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, email@landtag.nrw.
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Richtiges Recht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Familienrichter/innen Frau Uta Cramer, Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach, poststelle@ag-moenchengladbach.nrw.de
2 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wegen der sofortigen Beurkundung und der daraus resultierenden Klärung einer seiner Vornamen, wurde unser Sohn nach seiner Geburt im Krankenhaus Neuwerk vom Standesbeamten im Standesamt Mönchengladbach/Neuwerk nicht beurkundet.Uns fehlt die Geburtsurkunde unseres Sohnes dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/104/1710489.pdf

Ich gab Auskunft über den Verbleib unserer damals vierjährigen Tochter Jessica. Sie wurde meinem Mann und mir, kurz vor der Niederkunft unseres zweiten Kindes unter dem bis heute unbewiesenen Verdachts des Mißbrauchs vom Jugendamt in Mönchengladbach geraubt. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat uns Ursprungseltern unter dem unbewiesenen Verdachts des Mißbrauchs beide Kinder weggenommen und jeden persönlichen Umgang mit unserem leiblichen Sohn verweigert, obwohl die Familienrichter hätten wissen müssen, daß auf solcher beliebigen, willkürlichen, irrationalen Grundlage kein Grundrecht eingeschränkt werden darf. Unser Grund- und Menschenrecht und das Recht unserer leiblichen Kinder auf Familie ist somit fast zwei Jahrzehnte lang von einem deutschen Gericht rechtswidrig verletzt worden und hat zur Eltern-Kind-Entfremdung (PAS-Behinderung) der Kinder geführt, die natürlich trotz Alterung lebenslang andauern wird, so dass den Elternentfremdungs- (PAS)-Geschädigten wenigstens jetzt zu ihrem, ihren Ursprungseltern und der Gemeinschaft Recht und Wohl Heilmaßnahmen aufzuerlegen sind.

Der Vorgang wurde vom Standesamt zur Prüfung wegen der Klärung eines Vornamens an das Amtsgericht in Mönchengladbach abgegeben und endete mit dem Beschluss des Gerichts und der sofortigen Wegnahme. Begründung: Vorbeugung gegen sexuellen Missbrauch.

Zwanzig Jahre Umgangsrechtsausschluss der Kindeseltern Simon und Andrea Huber soll nun eine sittlich nicht gerechtfertigte Adoption legalisieren

Die letztlich verantwortlichen Familienrichter verdrängen das Unheil, das sie nicht nur über die zerstörten Familien bringen, sondern mit der Unrechtssprechung auch der Bevölkerung insgesamt zufügen, vgl. Hannah Arendt: „Die Verletzung des Rechts eines einzelnen ist die Verletzung des Rechts aller.“ Der mehrfache Ritualkindesmörder Jürgen Bartsch z.B. war so ein erfolgreich entfremdetes Pflegekind, und eine planmäßige Untersuchung, die hiermit angeregt wird, der jährlich ca. 30.000 staatlich geraubten Kinder, 2011 stieg die Quote staatlichen Sorgerechtsentzugs sogar erstmalig auf zehn von 10.000 Kindern, s. FAZ v. 19.7.2012, und der durch ihre staatlich gewollte Elternentfremdung (PAS-Verkrüppelung) angerichteten Folgeschäden nach Volljährigkeit würde sicher eine erschreckende Bilanz von Krankheit, Leid und Tod aufzeigen, die sich wegen der statistisch nachweisbaren Abweichung vom Normalverhalten der ohne staatliche Schadeinwirkung Aufgewachsenen nicht mehr wegmanipulieren ließe. Die ewig unaufhebbare Elternentfremdung (PAS-Schädigung) durch staatliches Unrecht bei allen Betroffenen läßt sich mit Hölderlin, An die Parzen, hier fallbezogen abgewandelt, beschreiben: „Die Seele, der bis 18 ihr göttlich Recht Nicht ward, sie ruht auch drunten im Orkus nicht.“

Zur Untersuchung des staatlich erzeugten Kinderelends in der BRD sind u.a. folgende Darstellungen des systemischen Unrechts deutscher Jugendämter und Familiengerichte heranzuziehen:

  1. Reverend Richard Moritz: „Die deutsche Schande – Der Kinderklau“, 2011

  2. Dr. M.-J. Leonard: „Schwarzbuch Jugendamt“, 1. Auflage, 2009, GRIN-Verlag, Streitschrift gegen die Masseninobhutnahmen durch Jugendämter in Deutschland, GRIN-Verlag

  3. Jorge Guerra González: „Sorgefall Familienrecht, Ursachen und Folgen GG-widriger Praxis auf der Basis regelmäßigen Mißbrauchs des Kindeswohlbegriffs“, LIT-Verlag Dr. W. Hopf, Berlin 2012

Auszug aus dem Buch die deutsche Schande-Der Kinderklau § 1666 BGB Man beachte: Auch betroffene Kinder können Petitionen einreichen. Sie müssen es den Kindern aber sagen-sie wissen es nicht und in der Schule werden sie es gewiss nicht gesagt bekommen. Und der Anwalt des Kindes (ein vom Jugendamt bestellter Rechtspfleger) vertritt gemäß unseren Recherchen, immer die Interessen des Jugendamts, nicht die des Kindes. Betrachten Sie ihn als Gegner.  

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wiki.piratenpartei.de/AG_Behindertenrecht/Individualbeschwerden

Begründung

Wir wollen als Ursprungseltern auch nach FamFG https://www.buzer.de/gesetz/8530/a158258.htm an unseren Verfahren als Verfahrensbeteiligte beteiligt werden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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