Regione: Germania

Rücktritt von BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer – Schutz des individuellen Asylrechts

La petizione va a
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie die Bundesregierung.

27 Firme

Raccolta voti terminata

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  1. Iniziato aprile 2025
  2. Raccolta voti terminata
  3. Preparare la presentazione
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

La petizione è indirizzata a: Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie die Bundesregierung.

Wir fordern den sofortigen Rücktritt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer.

Auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung am 31. März 2025 erklärte Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), es sei „falsch“, am individuellen Asylrecht festzuhalten, und plädierte für dessen Abschaffung zugunsten eines Kontingentsystems.
Diese Aussagen stehen im direkten Widerspruch zu seiner Funktion. Als Behördenleiter ist es seine Aufgabe, geltendes Recht anzuwenden – nicht, es öffentlich in Frage zu stellen.

Herr Sommer hat öffentlich das im Grundgesetz verankerte individuelle Asylrecht in Frage gestellt – ein Verhalten, das mit seiner Funktion als Leiter der für dessen Umsetzung zuständigen Behörde unvereinbar ist.

Diese Aussagen wurden in mehreren seriösen Medien dokumentiert und aufgegriffen und Forderungen nach Sommers Rücktritt werden zunehmend lauter:


Wir fordern auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, Herrn Sommer umgehend von seinem Amt zu entbinden.

Motivazioni:

Warum ist diese Petition und die Rücktrittsforderung wichtig für unsere Demokratie?

In einer Demokratie basiert das Vertrauen in den Staat auf der Verlässlichkeit und Loyalität seiner Institutionen – besonders dort, wo es um die Wahrung von Grund- und Menschenrechten geht.
Wenn der Präsident einer zentralen Behörde wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge öffentlich ein Grundrecht infrage stellt, das er eigentlich schützen und umsetzen soll, ist das mehr als ein politischer Fehltritt – es ist ein Angriff auf die institutionelle Legitimation unseres Rechtsstaates.

Ein solcher Vorgang darf nicht folgenlos bleiben. Denn wenn staatliche Repräsentanten öffentlich versuchen, verfassungsrechtliche Verpflichtungen zu delegitimieren, geraten nicht nur einzelne Ämter ins Wanken – sondern das Fundament unserer Demokratie.
Die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen lebt davon, dass ihre Leitungspersonen sich unmissverständlich zu Recht, Verantwortung und Verfassungstreue bekennen.
Eine öffentliche Infragestellung demokratisch legitimierter Grundrechte durch einen Behördenleiter, dessen Aufgabe ihre Anwendung ist, steht im Widerspruch zu den Prinzipien verfassungstreuer Amtsausübung.

Konkret geht es um vier zentrale Punkte:

1. Verfassungsrecht
Das individuelle Asylrecht ist in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Ein Behördenleiter, der mit dessen Umsetzung betraut ist, muss dieses Grundrecht uneingeschränkt achten und verteidigen.

2. Völkerrecht
Deutschland ist durch die Genfer Flüchtlingskonvention und weitere völkerrechtliche Abkommen verpflichtet, Asylanträge individuell zu prüfen. Diese Verpflichtung gilt auch für das BAMF und seine Leitung – ohne Spielraum für politisches Kalkül.

3. Vertrauen in Institutionen
Ein Behördenleiter, der öffentlich die rechtlichen Grundlagen seiner eigenen Institution in Frage stellt, verletzt das Gebot der Amtsneutralität und erschüttert das Vertrauen in staatliche Institutionen.

4. Unvereinbarkeit mit dem Amt
Wer das individuelle Asylrecht ablehnt, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht glaubwürdig führen. Die Leitung einer solchen Behörde setzt ein klares Bekenntnis zu den rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit voraus.
Der Versuch, seine Äußerungen als „Privatmeinung“ zu relativieren, ist nicht überzeugend – insbesondere nicht, wenn sie auf einer öffentlichen Veranstaltung fallen, bei der er ausdrücklich als Behördenchef angekündigt wurde. Wer ein hohes Staatsamt bekleidet, kann persönliche Meinungen nicht einfach vom Amt trennen. Die Autorität des Amtes wirkt immer mit – auf jeder Bühne, zu jeder Zeit.

Unsere Forderungen:

  1. Den sofortigen Rücktritt von Hans-Eckhard Sommer
  2. Falls dieser nicht erfolgt: Die Entlassung durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser
  3. Die Neubesetzung des Amtes mit einer Person, die das individuelle Asylrecht als unverzichtbaren Bestandteil unserer Rechtsordnung respektiert

Adressaten der Petition:

  • Bundesinnenministerin Nancy Faeser
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Deutscher Bundestag (Innenausschuss)

Unterzeichnen Sie, wenn Sie überzeugt sind, dass:

  • Leiter von Bundesbehörden die gesetzlichen Grundlagen ihrer Tätigkeit achten und verteidigen müssen.
  • Das individuelle Asylrecht ein zentraler Bestandteil unserer Verfassung ist.
  • Menschen, die vor Verfolgung fliehen, ein Recht auf individuelle Prüfung ihrer Asylgründe haben.
  • Öffentliche Ämter mit der notwendigen Neutralität und Loyalität gegenüber unserer Rechtsordnung ausgeübt werden müssen.

Jede Unterschrift zählt!

Setzen Sie ein klares Zeichen dafür, dass die Infragestellung fundamentaler Grundrechte durch Amtsträger nicht hinnehmbar ist.

Grazie per il tuo supporto, Mimont Bousroufi, Bonn
Domande ai promotori

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Dati della petizione

Petizione avviata: 01/04/2025
La raccolta termina: 02/07/2025
Regione: Germania
Categorie: Migrazione

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