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Änderungen an der Petition
am 02.07.2025
Petition richtet sich an: Bundesinnenministerin Nancy Faeser sowie die Bundesregierung.
Wir fordern den sofortigen Rücktritt des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckhard Sommer.
Auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung am 31. März 2025 erklärte Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), es sei „falsch“, am individuellen Asylrecht festzuhalten, und plädierte für dessen Abschaffung zugunsten eines Kontingentsystems.
Diese Aussagen stehen im direkten Widerspruch zu seiner Funktion. Als Behördenleiter ist es seine Aufgabe, geltendes Recht anzuwenden – nicht, es öffentlich in Frage zu stellen.
Herr Sommer hat öffentlich das im Grundgesetz verankerte individuelle Asylrecht in Frage gestellt – ein Verhalten, das mit seiner Funktion als Leiter der für dessen Umsetzung zuständigen Behörde unvereinbar ist.
Diese Aussagen wurden in mehreren seriösen Medien dokumentiert und aufgegriffen und Forderungen nach Sommers Rücktritt werden zunehmend lauter:
Wir fordern auch die Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, Herrn Sommer umgehend von seinem Amt zu entbinden.
Warum ist diese Petition und die Rücktrittsforderung wichtig für unsere Demokratie?
In einer Demokratie basiert das Vertrauen in den Staat auf der Verlässlichkeit und Loyalität seiner Institutionen – besonders dort, wo es um die Wahrung von Grund- und Menschenrechten geht.
Wenn der Präsident einer zentralen Behörde wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge öffentlich ein Grundrecht infrage stellt, das er eigentlich schützen und umsetzen soll, ist das mehr als ein politischer Fehltritt – es ist ein Angriff auf die institutionelle Legitimation unseres Rechtsstaates.
Ein solcher Vorgang darf nicht folgenlos bleiben. Denn wenn staatliche Repräsentanten öffentlich versuchen, verfassungsrechtliche Verpflichtungen zu delegitimieren, geraten nicht nur einzelne Ämter ins Wanken – sondern das Fundament unserer Demokratie.
Die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen lebt davon, dass ihre Leitungspersonen sich unmissverständlich zu Recht, Verantwortung und Verfassungstreue bekennen.
Eine öffentliche Infragestellung demokratisch legitimierter Grundrechte durch einen Behördenleiter, dessen Aufgabe ihre Anwendung ist, steht im Widerspruch zu den Prinzipien verfassungstreuer Amtsausübung.
Konkret geht es um vier zentrale Punkte:
1. Verfassungsrecht
Das individuelle Asylrecht ist in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert. Ein Behördenleiter, der mit dessen Umsetzung betraut ist, muss dieses Grundrecht uneingeschränkt achten und verteidigen.
2. Völkerrecht
Deutschland ist durch die Genfer Flüchtlingskonvention und weitere völkerrechtliche Abkommen verpflichtet, Asylanträge individuell zu prüfen. Diese Verpflichtung gilt auch für das BAMF und seine Leitung – ohne Spielraum für politisches Kalkül.
3. Vertrauen in Institutionen
Ein Behördenleiter, der öffentlich die rechtlichen Grundlagen seiner eigenen Institution in Frage stellt, verletzt das Gebot der Amtsneutralität und erschüttert das Vertrauen in staatliche Institutionen.
4. Unvereinbarkeit mit dem Amt
Wer das individuelle Asylrecht ablehnt, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht glaubwürdig führen. Die Leitung einer solchen Behörde setzt ein klares Bekenntnis zu den rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit voraus.
Der Versuch, seine Äußerungen als „Privatmeinung“ zu relativieren, ist nicht überzeugend – insbesondere nicht, wenn sie auf einer öffentlichen Veranstaltung fallen, bei der er ausdrücklich als Behördenchef angekündigt wurde. Wer ein hohes Staatsamt bekleidet, kann persönliche Meinungen nicht einfach vom Amt trennen. Die Autorität des Amtes wirkt immer mit – auf jeder Bühne, zu jeder Zeit.
Unsere Forderungen:
Adressaten der Petition:
Unterzeichnen Sie, wenn Sie überzeugt sind, dass:
Jede Unterschrift zählt!
Setzen Sie ein klares Zeichen dafür, dass die Infragestellung fundamentaler Grundrechte durch Amtsträger nicht hinnehmbar ist.
Petition gestartet:
01.04.2025
Sammlung endet:
02.07.2025
Region:
Deutschland
Kategorie:
Migration