Regione: Germania

Rückwirkende Anpassung des Verfahrens zur Beantragung des Baukindergeldes

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Supporto 5 in Germania

La petizione è conclusa

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La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Verfahren zur Beantragung des Baukindergeldes rückwirkend seit Einführung (2018) angepasst wird. Im speziellen soll die 6-Monats-Frist zum Einreichen eines Antrags auf Baukindergeld nach Einzug entfallen. Des Weiteren soll die 3-Monats-Frist zum Einreichen aller erforderlichen Unterlagen nach erstmaligem Antrag entfallen.

Motivazioni:

Das Baukindergeld ist ein staatliches Instrument zur Förderung des Erwerbs von eigenem Wohnraum für Familien mit Kindern. Die Zuschusssumme beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es wird 10 Jahre ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Bei einer Familie mit zwei Kindern entspricht dies einer Fördersumme von 24.000 Euro.Das Beantragungsverfahren ist einfach gehalten. Unter bestimmten Bedingungen kann es aber passieren, dass an sich förderfähige Familien nicht von der staatlichen Unterstützung profitieren. Mögliche Szenarien sind:a) zu spätes Bemerken der Förderfähigkeitb) Verschleppung des Verfahrens durch höhere GewaltZu a)Es muss prinzipiell spätestens 6 Monate nach Einzug ein initialer Antrag gestellt werden, ansonsten verfällt der Anspruch. Sollte eine Familie nach dieser Frist bemerken, dass sie förderfähig ist, ist der Anspruch verfallen.Zu b)Im Zuge des Antragsverfahrens kann es aus einer Vielzahl von Gründen zu einer Verschleppung kommen, weswegen die 3-Monats-Frist für das vollständige Bereitstellen der erforderlichen Unterlagen überschritten wird. Dies kann ein fehlerhaft hochgeladenes Dokument sein, schlechte Bildqualität, falsches Dokument, aber auch Missverständnisse bei der Kommunikation zwischen Antragsteller und Projektträger. Ist die Frist jedoch verstrichen, gibt es nichtsdestotrotz keine Möglichkeit das Verfahren zu verlängern oder ein neues Verfahren zu starten.Wenn eine Beantragung aus einem der oben genannten Gründe scheitert, stellt dies für eine potenziell förderfähige Familie speziell mit Hinblick auf die Fördersumme eine extrem frustrierende Situation dar. Das Bauen eines Hauses ist meist die größte organisatorische und finanzielle Unternehmung im Leben einer Familie. Über einen Zeitraum von meist mehreren Jahren wird geplant, dann geschaffen. In einem derartigen Spannungsfeld Kinder groß zu ziehen, ist eine zusätzliche Herausforderung. Genau diese Familien will unser Staat unterstützen - die genannten zeitlichen Fristen im Antrags-Verfahren stellen eine nicht unerhebliche Hürde dar. Die rückwirkende Beseitigung dieser Hürden würde einerseits potenziell förderfähigen Familien, welche im Verfahren scheiterten, eine zweite Chance einräumen, andererseits zukünftig genannte Probleme beheben.

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