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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Befreiung der Wohngeldempfänger von Rundfunkgebühren Bisher werden Wohngeldempfänger nur von der Rundfunkgebühr befreit, wenn das Wohngeld nicht höher als der Hartz 4 Satz ist. Allerdings müssen Wohngeldempfänger selber Nebenkostennachzahlungen tragen. Weiterhin haben sie höhere Zuzahlungssätze bei Medikamenten usw. als Hartz 4 Empfänger zu tragen. Schwankungen im Einkommen wie z. B. höhere Krankenkassenbeiträge sind auch selber zu tragen. Die Co2 Abgabe wird bei mir als Single mit 10 Euro ausgeglichen, 3 Euro und dreissig Cent sind davon schon für höhere Krankenkassenbeitrag weg. Der Rundfunkbeitrag soll steigen. Daher ist es wichtig, dass Wohngeldempfänger wie Hart 4 Empfänger sich von vornherein komplett von den Rundfunkgebühren befreien lassen können.
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