S 18/162 - Verbot gewerblicher Nutzung von Tieren auf Jahrmärkten

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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  1. Algatatud 2013
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Keine gewerbliche Nutzung von Tieren auf Jahrmärkten

Sehr geehrte Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft,

der Petent und die Mitzeichnerinnen und Mitzeichner dieser Petition fordern ein Verbot der gewerblichen Nutzung von Tieren auf Bremer Jahrmärkten. Hierfür soll die Marktordnung für die Jahrmärkte der Stadt Bremen entsprechend geändert werden.

Artikel 11b der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen besagt, dass Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet werden. Im Weiteren heißt es, dass sie vor nicht artgemäßer Haltung und vermeidbaren Leiden geschützt werden. Die ablehnende Haltung der Mitzeichnerinnen und Mitzeichner dieser Petition gegenüber einer gewerblichen Nutzung von Tieren auf Jahrmärkten geht über die Bewertung hinaus, ob den Tieren im juristischen Sinne ein nachweisbarer Schaden entsteht:

  1. Eine gewerbliche Nutzung von Tieren auf Jahrmärken kann nicht als artgemäße Haltung wie man sie allgemein versteht betrachtet werden.

  2. Musik und Lichteffekte können, besonders bei Fluchttieren, zu Stress und Panik führen.

  3. Es ist aus heutiger Sicht unzumutbar Tiere aus Gründen der Unterhaltung stundenlang monotone Tätigkeiten verrichten zu lassen.

  4. Über die Gründe des Tierschutzes hinausgehend vermittelt die gewerbliche Nutzung von Tieren auf Jahrmärkten besonders Kindern ein falsches Bild im Bezug auf den Umgang mit Tieren. Auf Kinder- und Jugendfarmen kann dieser zudem in artgerechterer Umgebung kennengelernt werden.

Die Nutzung von Tieren auf Jahrmärkten, aus praktischen wie auch gewerblichen Gründen, mag noch im vergangenen Jahrhundert (u.a. mit weniger Musik- und Lichtanlagen) erklärbar und in die Zeit passend gewesen sein. Heutzutage ist sie es nicht mehr.

Über die Petition wird regelmäßig auf der Seite „Save a Pony“ bei facebook informiert.

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  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 24 vom 15. Januar 2014

    Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
    Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/162 u. a.

    Gegenstand:
    Verbot gewerblicher Nutzung von Tieren auf Jahrmärkten

    Begründung:
    Die Petenten setzen sich für ein Verbot der gewerblichen Nutzung von Tieren auf Jahrmärkten ein. Sie
    tragen vor, die gewerbliche Nutzung von Tieren auf Jahrmärkten sei keine artgemäße Tierhaltung. Musik
    und Lichteffekte könnten insbesondere bei Fluchttieren zu Stress und Panik führen. Es sei unzumutbar,
    Tiere aus Gründen der Unterhaltung stundenlang monotone Tätigkeiten verrichten... Edasi

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