S 19/199 - Schaffung einer Regelung für Ausgleichsbäume oder Ersatzbäume

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
20 20 v Svobodné hanzovní město Brémy

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Petition Ausgleichsbäume oder Ersatzbäume

Das Land Bremen möge eine Änderung der Vorschriften und Gesetze durchführen, damit bei einer Kompensation durch eine Baumaßnahme für zerstörten Baumbestand eine feste Regel für die Ersatzbäume festgelegt wird.

Erläuterung:

Bei vielen Baumaßnahmen findet die Kompensation der durch die Baumaßnahme abgängigen Bäume auf dem Baugelände statt. Dabei werden im Bebauungsplan oder im Durchführungsvertrag die Anzahl und Art der Bäume mit einem Mindestdurchmesser festgelegt.

Aufgrund des Bienensterbens und des Rückgangs anderer Insekten, die von Obstbäumen abhängig sind, soll bei einer Anzahl von mindestens fünf Ausgleichsbäumen pro Bauplan, jeweils zwei Kernobstbäume und eine Salweide, also drei der fünf Bäume im Bebauungsplan als Art festgelegt werden. Gleichzeitig soll im Bebauungsplan sicher gestellt werden, dass diese Bäume bei einem Abgang artgleich ersetzt werden.

Ziel ist es, im Laufe der kommenden Jahre in Bremen und Bremerhaven ein flächendeckendes Netz von Bäumen zu errichten, um den Insekten die von Pollen und Nektar abhängig sind eine Nahrungsgrundlage zu schaffen.

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