Alueella: Bremen

S 20/158 - Beschwerde über die Vereinbarung zur Ausleihe digitaler Endgeräte

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Korrektur des Übergabevertrages für Lehrmittel: Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen, dass Schreiben dieser Art von einer unabhängigen Stelle zumindest grundsätzlich einmal überprüft werden. Zur Einführung der iPads / Tablets wurde den Eltern ein Schreiben zugesandt, auf welchem sie etwas bestätigen sollen und visionär wissen müssen, obwohl die Endgeräte laut Schulleitung grundsätzlich in der Schule zu verbleiben haben: „§ 5 Mangelfreie Übergabe Die / der Schüler*in (bzw. die Erziehungsberechtigten bei Nichtvollendung des 18. Lebensjahres) bestätigt mit ihrer / seiner Unterschrift unter dieser Vereinbarung, dass sie / er das Endgerät in funktionsfähigem und mangelfreiem Zustand erhalten hat.“ Im üblichen Geschäftsgebaren taucht eine solche Vorgreifende Festlegung eigentlich nur bei Anwälten auf, diese fordern für die Vertretung eines Schadens wie bspw. ein Kratzer im Autolack zusätzlich die Bestätigung, dass sie den Arbeitsplatz kündigen, die Scheidung einreichen und das Betreuungsgericht informieren dürfen; es reicht doch, wenn ein Fachbereich sich auf solche Art lächerlich macht.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 04.01.2021
Vetoomus päättyy: 15.02.2021
Alueella: Bremen
Aihe:

Uutiset

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 19 vom 2. Juli 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 20/158

    Gegenstand: Beschwerde über die Vereinbarung zur Ausleihe digitaler Endgeräte

    Begründung:
    Die Petentin regt an, die Vereinbarung zur Ausleihe von digitalen Endgeräten zu ändern. Da die
    Endgeräte laut Schulleitung grundsätzlich in der Schule verbleiben müssten, könnten die Eltern den
    mangelfreien Erhalt der Geräte nicht bestätigen.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
    Kinder und Bildung eingeholt. Die Petition wurde außerdem öffentlich beraten.... enemmän

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