Reģions: Brēmene
 

S 20/19 - Senkung der Mieten durch die GEWOBA

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

Lūgums ir adresēts: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen, die Mieten der GEWOBA in ausgewählten Gebieten um 10.000.000 € pro Jahr zu senken, um die Last auf Familien mit geringem Einkommen und folglich den Sozialkassen zu verringern. In den letzten Jahren hat die kommunale Wohnungsbaugesellschaft GEWOBA Überschüsse von 30.000.000 € für Bremen erzeugt. Da die Einnahmen in der Hauptsache durch die Höhe der Mieten erwirtschaftet werden, ist es möglich, durch ein leichtes Absenken der Gewinne um 10.000.000 €/a Haushalte mit geringen Einkommen zu entlasten. Zwar würde sich bei Haushalten mit Transferleistungen die Absenkung für den Mieter nicht bemerkbar machen, die Gelder aus der Sozialhilfe stünden dann allerdings für andere wichtige Maßnahmen zur Verfügung. Eine Umnutzung der dringend benötigten Gelder aus der Sozialhilfe durch Bremen wird dadurch verringert.

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Informācija par petīciju

Petīcija uzsākta: 07.10.2019
Kolekcija beidzas: 19.11.2019
Reģions: Brēmene
Kategorija:  

Jaunumi

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 10 vom 11. September 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 20/19

    Gegenstand: Senkung der Mieten durch die Gewoba

    Begründung:
    Der Petent regt an, die Gewoba zu veranlassen, in ausgewählten Gebieten die Mieten jährlich um
    10 Millionen Euro zu senken, um die Last auf Familien mit geringem Einkommen und die
    Sozialkassen zu verringern. Da die Gewoba in den letzten Jahren Überschüsse von 20 bis 30
    Millionen Euro erwirtschaftet habe sei ein leichtes Absenken der Gewinne möglich. Die Petition wird
    von zwei Mitzeichnerinnen beziehungsweise Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hatte der
    Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu
    erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Die Petition kann bereits aus formalen Gründen keinen Erfolg haben. In Bezug auf das vom Petenten
    gestellte Anliegen kann die Gewoba nicht Subjekt einer Petition an die Bremische Bürgerschaft sein.
    Nach § 1 Abs. 2 des Petitionsgesetzes können sich Petitionen unter anderem auf ein Handeln oder
    Unterlassen privatrechtlich organisierter Unternehmen unter Mehrheitsbeteiligung des Landes oder
    der Stadtgemeinde Bremen erstrecken, sofern sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder mit der
    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut sind. Mit dieser Erstreckung des Petitionsrechts auf
    juristische Personen des Privatrechts soll sichergestellt werden, dass der Petitionsausschuss alle
    Formen des Verwaltungshandelns unabhängig von der Rechtsform parlamentarisch überprüfen
    kann. Anknüpfungspunkt ist dabei immer die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Die Versorgung
    mit Mietwohnungen durch die Gewoba kann jedoch nicht als solche angesehen werden. Die Gewoba
    steht mit ihrem Angebot an Mietwohnungen in einem entwickelten Markt und in Konkurrenz zu
    anderen Anbietern. Sie handelt insoweit als Aktiengesellschaft eigenverantwortlich.

    Unabhängig davon steht der Petitionsausschuss dem Vorschlag des Petenten eher kritisch
    gegenüber. Wenn man den vom Petenten vorgeschlagenen Betrag auf die einzelnen Mieter und
    Mieterinnen heruntergerechnet zeigt sich nur ein geringer Nutzen. Nach Auffassung des
    Ausschusses könnte es zielführender sein, das Geld anders einzusetzen, etwa für Rückkäufe von
    Wohnungen oder Neubauten, um so der Wohnungsnot zu begegnen. Letztlich sind dies jedoch
    politische Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund regt der Petitionsausschuss an, die Petition den
    Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

    Begründung (PDF)

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